Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.55
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Beschluss (bei Stimmenthaltung von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Reisecker und
GRin Eberl, 3 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2015 wird angenommen.
33.
III 10465/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HU - B2, Hungerburg, Bereich des gewidmeten
Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße,
Gramartstraße und des Hungerburgweges (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1 und
Nr. HU - B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 29 Stellungnahmen eingegangen.
Diese liegen dem Akt im Original bei. Nahezu die Hälfte der Stellungnahmen (14) unterstützt die Neufestlegung der Nutzflächendichte und begrüßt den neuen Bebauungsplanentwurf. Alle anderen Stellungnahmen umfassen überwiegend Ansuchen
um Erhöhung der Nutzflächendichte, Einsprüche gegen den Verlauf einzelner Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien, einen
Antrag um punktuelle Erhöhung der Baumassendichte und zwei Ansuchen um Anpassung der Festlegungen, um Grundteilungen (für Realteilungen) zu ermöglichen.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt. Nach Beratung in
den gemeinderätlichen Klubs und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte wird vorgeschlagen, den Planungsbereich um drei Teilbereiche zu verkleinern. Dabei handelt es sich um die Liegenschaften, die eine Grundteilung durchführen wollen und um ein Grundstück, das
sich in einem laufenden Bauverfahren befindet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
von GR Buchacher),
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HU - B2, Hungerburg, BeGR-Sitzung 23.04.2015
reich des gewidmeten Baugebietes und der
Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße,
Gramartstraße und des Hungerburgweges
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HU - B1 und Nr. HU - B1/1), verkleinert
um die Bereiche der Liegenschaften Gramartstraße 3 bis 3d, Gramartstraße 42b und
Hungerburgweg 11 bis 11d, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
StR Mag. Fritz: Die Festlegungen entsprechen dem, was der Gemeinderat in einem
früheren Bebauungsplan eigentlich immer
beschließen wollte, jedoch umgangen wurde. Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Hungerburg geht auf eine damals
in den späten 90er-Jahren breite Bürgerinnen und Bürgerbeteiligung über ein Stadtteilentwicklungskonzept zurück. Man hat sich
über Ziele geeinigt, die die Vereinbarkeit
von Wohn- und Naherholungsgebiet und
den speziellen Charakter einer kleinkörnigen Bebauung mit Ausbaumöglichkeiten für
Familien, jedoch ohne großflächige Umwidmungen und wilde Zubauten, ermöglichen sollte.
Das wurde auch im Bebauungsplan mit
Baumassendichten festgehalten. Daraufhin
hat sich die Praxis verschiedener Bauträgerinnen und Bauträger entwickelt, mit Einschüttungen und anderen Tricks oberirdische Baumasse zum Verschwinden zu
bringen und dort, wo eigentlich von Seiten
des Verordnungsgebers (Gemeinderat) an
Ein- oder kleinere Mehrfamilienhäuser gedacht war, Wohnanlagen in der Größenordnung von zehn Wohneinheiten aufwärts, in
die Grundstücke zu stopfen. Dieser Bebauungsplan hat von vornherein darauf abgezielt, mit dieser Praxis Schluss zu machen.
Es wurde an den öden oder anderen Festlegungen des Bebauungsplanes nichts verändert, sondern wurde nur um eine Nutzflächendichte ergänzt, die der Baumassendichte ohne Tricks mit Einschütten usw.
entsprochen hätte.
Das stieß auch bei großen Teilen der
Wohnbevölkerung auf der Hungerburg auf
breite Zustimmung. Es gab einige Härtefälle. Genau diese wurden jetzt bereinigt. Es
sind sozusagen Projekte, die im Wesentli-