Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.62

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Im Jahr 2014 wurde die im Statut jedenfalls
vorgesehene Zahl der jährlichen Sitzungen
von sechs auf sieben erhöht. Grund war die
Zahl der vorzulegenden Projekte/Fragestellungen und die Absicht, die Wartezeit für
Projektvorlagen für Antragstellerinnen und
Antragsteller möglichst kurz zu halten.
Frage 3.: Wie viele Projekte wurden in diesen zwei Jahren dem IGB zugewiesen bzw.
vom IGB behandelt?
Antwort: In den 15 bisherigen IGBSitzungen wurden 160 Tagesordnungspunkte zugewiesen und behandelt.
In 51 Fällen wurde ein TOP wegen Überarbeitungserfordernis mehr als einmal vorgelegt. Somit wurden 109 unterschiedliche
TOP behandelt.
Nicht alle behandelten TOP betrafen konkrete Projekte. Die Aufteilung gemäß den
Kategorien laut Statut lautet:
10 TOP (10 % der Vorlagen): Voranfragen
zu Bauansuchen
20 TOP (17 % der Vorlagen): Bauansuchen
25 TOP (23 % der Vorlagen): projektbezogene Änderungen von FWP/BBP
39 TOP (36 % der Vorlagen): Städtebau/
Architekturwettbewerbe
15 TOP (14 % der Vorlagen): Besondere
Fragestellungen
Von all diesen waren 30 TOP (27 % der
Vorlagen) Projekte der Stadt Innsbruck bzw.
von Beteiligungsunternehmen (Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG {IIG}, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG {IKB}, Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH {IVB}, Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH{NHT}).
Frage 4.: Waren darunter auch Projekte
unter der Grenze von 5.000 m³ Baumasse?
Wenn ja welche und warum?
Antwort: Bei 15 Bauansuchen und Voranfragen war die Baumasse das entscheidende Kriterium für die Vorlage (größer als
5.000 m3 bzw. 10.000 m³ in Gebieten mit
vorwiegend Nutzung Gewerbe- und Industriegebiet, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen).
Allerdings ist die Baumasse nur eines der
im Statut festgelegten Kriterien für eine Vorlage. Unabhängig von der Baumasse sind
GR-Sitzung 23.04.2015

laut Statut Projekte vorzulegen, "wenn diese
aufgrund ihrer Lage (beispielsweise stadtoder landschaftsräumlich exponiert, in
Sichtachsen, an wichtigen Erschließungsbereichen und öffentlichen Räumen, etc.) oder
ihrer Ansicht von öffentlich zugänglichen
Flächen aus (auch Ansicht von oben), für
das Stadt- und Ortsbild von besonderer
Bedeutung sind".
Daher wurden beispielsweise, unabhängig
von der Baumasse Kleinwohnanlagen in
dynamischen Umstrukturierungsgebieten
vorgelegt sowie Dachgeschoß-Ausbauten
mit markanter Lage im Straßenraum. Bei
etwa 15 Bauansuchen und Voranfragen
waren diese anderen Kriterien ausschlaggebend. Deshalb wurde bei diesen Vorhaben die Baumasse nicht erhoben.
Darüber hinaus erfolgt bei städtischen Projekten und Projekten der Beteiligungsgesellschaften eine Vorlage an den IGB, unabhängig von ihrer Baumasse ebenso bei
Anträgen auf Änderung von Flächen- und/
oder Bebauungsplänen, sodass nicht eindeutig angegeben werden kann, wie viele
Projekte weniger als den BaumasseSchwellenwert aufgewiesen haben.
Frage 5.: Wie viele Projekte wurden dem
IGB öfters vorgelegt und welche waren
dies? Wie lange war der Zeitraum über den
diese Projekte dem IBG vorgelegt wurden.
Antwort: In 51 Fällen wurde ein TOP mehr
als einmal vorgelegt (z. B. Liftanbauten,
Wettbewerb Bebauung Parkplatz Igls, Verdichtung Schlachthofblock). In nur wenigen
Einzelfällen erfolgte eine mehr als zweimalige Vorlage. Ein einziges Projekt wurde vier
Mal vorgelegt.
Grundsätzlich wurde allen Antragstellerinnen bzw. Antragstellern angeboten, ihr Projekt in der jeweils nächsten Sitzung des IGB
wieder vorzulegen. Der Zeitraum zwischen
den Sitzungen beträgt üblicherweise zwischen fünf bis zehn Wochen (im Sommer
bis zu 13 Wochen).
Allerdings haben mehrere Antragstellerinnen bzw. Antragsteller einen längeren Zeitraum als bis zur nächsten Sitzung für die
Vorlage einer Überarbeitung beansprucht.
Frage 6.: Wurden vom IGB Projekte in der
vorgelegten Form gänzlich abgelehnt?
Wenn ja, welche waren dies?