Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.69
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Antwort: Die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung wurde als Koordinationsstelle gegründet (siehe auch Antwort zu Frage 3.).
Frage 3.: Wie sahen die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil für die
beiden neu zu besetzenden Stellen im Büro
aus?
Antwort:
-
Ansprechperson für Politik, Verwaltung,
Bürgerinnen und Bürger in Sachen
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
-
Weiterentwicklung der Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung in Innsbruck
-
Überblick über die Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung derzeit
-
Verbreitung des Wissens und Verständnisses für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im Stadtmagistrat
-
Unterstützung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Stadtmagistrat in ihren
(projektbezogenen) Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligungsprozessen, Beratung
der Bürgerinnen und Bürger bezüglich
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
-
-
Planung, Vorbereitung und Durchführung der laufenden Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligungsprozesse und der internen Zyklen von Planung und Evaluation
Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
Anforderungsprofil:
-
Matura (AHS/ BHS)
-
fundierte Allgemeinbildung und breites
Basiswissen von Politik und öffentlicher
Verwaltung
-
Organisationstalent, Teamfähigkeit,
Kontaktfreudigkeit, Lernfreudigkeit,
Flexibilität und Ausdauer
-
Belastbarkeit und Stressresistenz sowie Verantwortungsbewusstsein
-
sehr gute Rechtschreibkenntnisse und
Umgangsformen werden vorausgesetzt
-
Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden insbesondere an Abenden und
am Wochenende
-
Erfahrungen in Kommunikation
GR-Sitzung 23.04.2015
-
Kenntnisse von MS-Office, Erfahrung
mit Social-Media-Plattformen
Frage 4.: Welche Kompetenzen und Aufgaben wurden dem Bürgerinnen und Bürgerbeteiligungsbüro anfänglich übertragen?
Antwort: Das Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüro sollte ein Informationsnetzwerk aufbauen, das Verständnis in der Verwaltung schulen und ein Prozess-Ablaufpapier entwickeln, wie der Umgang mit der
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung im Magistrat künftig erfolgen soll. Diese Projekte
wurden erfolgreich abgeschlossen. Der
Prozessablauf wurde dem Gemeinderat
präsentiert.
Frage 5.: Welche Ziele verfolgte das Büro
in den letzten Jahren? Welche Teilziele/Ziele wurden davon bereits erfüllt und
welche Ergebnisse kann das Büro bis jetzt
vorweisen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6.: Wie schauen die weitere Zielsetzung und der Weg der Zielerreichung sowie
der jeweils geplante Zeitrahmen dafür aus?
Antwort: Die weitere Zielsetzung, der Weg
der Zielerreichung sowie der jeweils geplante Zeitrahmen werden in den politischen
Gremien abgestimmt.
Frage 7.: Gibt es Ziele/Bereiche, die sich
geändert haben, die nicht mehr weiterverfolgt werden?
Antwort: Die Erfahrungen haben gezeigt,
dass es nicht sinnvoll ist, interne Expertisen
hinsichtlich der Prozessbegleitung an sich
aufzubauen. Es benötigt koordinative Arbeiten im Magistrat sowie die interne und externe Kommunikation. Die Prozesse benötigen ein vertiefendes Fachwissen, hierfür
wurden und werden Expertinnen und Experten projektbezogen beauftragt.
Frage 8.: Wenn ja: Was sind die Gründe für
die Änderung? Warum werden diese Ziele
nicht mehr weiterverfolgt?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9.: Wie sieht die zukünftige Gestaltung der Aufgaben und Kompetenzen des
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsbüros
aus? Wird dieses weitergeführt?
Antwort: Die Aufgaben des Bürgerinnenund Bürgerbeteiligungsbüros werden von