Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.77

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- 295 -

Alter von sechs Monaten bis zehn Jahren
erfolgt dort ganztägig von 07:00 Uhr bis
18:00 Uhr und ganzjährig auch während der
Schulferien (ausgenommen eine Woche für
die Generalreinigung).
Die Gefahr einer Konkurrenzierung der privaten Einrichtungen wird nicht gesehen, da
zum einen der Bedarf bei Weitem nicht gedeckt ist und zum anderen gerade am Beispiel der Kindergärten ersichtlich ist, dass
eine solche Konkurrenzierung nicht stattfindet.
38.6

I-OEF 32/2015
Private Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren, Freigabe der betreffenden
Mittel zur Finanzierung und Erweiterung des Angebotes
(GRin DIin Sprenger)

GRin DIin Sprenger: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Kinderbetreuung der unter Dreijährigen
in der Stadt Innsbruck ist dahingehend sicherzustellen, dass einerseits die betreffenden Mittel zur Finanzierung der privaten
Betreuungseinrichtungen von der Stadt entsprechend freigegeben werden und andererseits das Angebot erweitert wird.
Die Stadt soll mit privaten Einrichtungen, die
sehr gute Arbeit leisten, eng kooperieren
und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung
des Angebots entsprechend finanziell unterstützen. Darüber hinaus ist eine Servicestelle bei der Stadt Innsbruck einzurichten,
die umfassend informiert und bei der Suche
nach einem Betreuungsplatz behilflich ist.
Die Bedeckung erfolgt heuer über die
Mehreinnahmen durch die Abgabenertragsanteile und in den Folgejahren ist es entsprechend im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck zu berücksichtigen.
DIin Sprenger, Gruber, Hitzl,
MMag.a Traweger-Ravanelli und Nowara,
alle eigenhändig
Die ausschließlich privaten Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahre in Innsbruck, die bei Weitem nicht den
GR-Sitzung 23.04.2015

Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige decken, haben in der Vergangenheit
immer wieder mit finanziellen Problemen zu
kämpfen gehabt. Ihre wertvolle Arbeit ist
unverzichtbar für das Kinderbetreuungsangebot in Innsbruck, wenngleich damit der
tatsächliche Bedarf nicht gedeckt werden
kann.
Finanzielle Unterstützung, dem tatsächlichen Aufwand entsprechend, als auch Hilfestellung beim Ausbau des Angebots dem
Bedarf entsprechend, sind hier im Sinne
einer Planungssicherheit unumgänglich. Bei
der bedarfsgerechten Ausweitung des Angebots sind im Besonderen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (12
+ 2) sowie die Pauschalvarianten 12 + 2, 15
+ 3 als auch 20 + 4, zu berücksichtigen, da
Kinder ab einem Jahr und darunter so gut
wie gar nicht in Kinderkrippen aufgenommen werden. Ab 18 Monaten bis zwei Jahren erfolgt in fast allen Einrichtungen lt. deren Homepage eine Aufnahme, was sich in
der Realität jedoch aufgrund der beschränkten Plätze schwierig gestaltet. Dieser Bedarf
kann derzeit ausschließlich über Tagesmütter gedeckt werden, welche daher aufgrund
ihrer enormen Wichtigkeit besonderer Unterstützung bedürfen.
38.7

I-OEF 33/2015
Kinderbetreuungseinrichtungen,
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, Erhebung (GRin DIin Sprenger)

GRin DIin Sprenger: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist
umfassend zu erheben, um entsprechende
Planungsgrundlagen zu erhalten. Hierfür
soll jede Mutter nach der Geburt ihres Kindes befragt werden, wie ihre Kinderbetreuungsplanung ausschaut.