Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.142
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
nanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 07.10.2014 – in seiner Sitzung vom
16.10.2014 die in Rede stehende weitere Zuführung von € 4,98 Mio. vom Ordentlichen Haushalt in den Außerordentlichen Haushalt genehmigt hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen / Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2013
75
Der Bericht über die Belegkontrollen, IV. Quartal 2013, Zl. KA-00134/2014, wurde
am 14.02.2014 fertig gestellt.
Im Zusammenhang mit der Anschaffung von diverser Dienstbekleidung für Bedienstete der MÜG, welche u.a. auch Thermo- und Wollunterwäsche, Socken sowie Sportbekleidung und Sportschuhe umfasste, hat die Kontrollabteilung bemängelt, dass das vom Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen bezüglich
der Dienstkleidung gehandhabte Procedere nicht den durch Beschlüsse des Gemeinderates (vom 31. März 1963 bzw. 04. Dezember 1997) festgelegten Vorgaben entspricht. Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der geltenden Dienstbekleidungsvorschrift eine generelle Regelung des Kapitels „Dienstbekleidung“ für
die bei der MÜG eingesetzten Bediensteten herbeizuführen, wobei im Interesse
der Gleichbehandlung der städtischen Mitarbeiter (bspw. in den Bereichen Grünanlagen, Bauhöfe, Friedhöfe etc.) in diesem Rahmen auch zu klären sein wird, inwieweit Unterwäsche und Socken dem Begriff „Dienstbekleidung“ zugeordnet werden sollen.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass zwischenzeitlich
ein entsprechender Antrag an die MA I/Amt für Personalwesen auf Aufnahme der
Dienstbekleidungssorten der Mobilen Überwachungsgruppe in die Dienstbekleidungsvorschrift des Stadtmagistrates gestellt worden sei. Bei sämtlichen Bekleidungssorten sei die durchschnittliche Tragedauer ergänzt worden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass im Jahr 2005 bei der Einführung der Mobilen Überwachungsgruppe die Dienstkleidung zwischen dem damaligen Magistratsdirektor,
dem Leiter des Amtes für Personalwesen und dem zuständigen Referenten festgelegt worden sei. Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis sei in den Folgejahren die
Dienstkleidung an die Erfordernisse des Dienstbetriebes angepasst worden. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass im Intranet unter den Suchbegriffen „Dienst(be)kleidung“ bzw. „Bekleidung“ keinerlei Hinweise auf die von der Kontrollabteilung zitierte Dienstbekleidungsvorschrift zu finden sei.
Was die Zurverfügungstellung der Turnhalle bei der BFI für den Dienstsport der
MÜG anlangt, wurde festgestellt, dass dies auf einer mündlichen Absprache zwischen dem Kommandanten der BFI und dem Leiter des Amtes für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen beruht. Da auch andere Einrichtungen der BFI, wie
z.B. die Waschboxen, von der MÜG zur Reinigung ihrer Dienstfahrzeuge in Anspruch genommen werden (können), empfahl die Kontrollabteilung, die Rahmenbedingungen der Benützung schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls eine
(Pauschal-)Abgeltung für die Betriebsmittel im Sinne einer internen Leistungsverrechnung zu vereinbaren.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
53