Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.152

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dungswegen für zukünftige Bereitschaftsoffiziere (z.B. ein Lehrabschluss mit einer
AHS-Matura) würde sich auch die Flexibilität bei Ausschreibungen erhöhen.
Das Amt für Personalwesen wies darauf hin, dass die Erhöhung der absoluten
Anzahl an Bereitschaftsoffizieren im Dienststand der BFI nicht nur unter dem Aspekt der im Raum stehenden Erhöhung der produktiven Arbeitszeit für Sachbearbeitungstätigkeiten, sondern auch unter dem Blickwinkel einer sparsamen und
wirtschaftlichen Personaleinsatzplanung zu betrachten sein werde. Die Erhebungen für eine Gesamtschau würden zeitgerecht und für eine abschließende Betrachtung zum Dienstpostenplan 2015 abgeschlossen sein. Desgleichen werde die
Überarbeitung der Dienstzweigeverordnung im Sinne der ausgesprochenen Empfehlung nach einer Öffnung der Zugangsvoraussetzungen für Bereitschaftsoffiziere
einer Prüfung unterzogen werden.
Als Feedback zur Follow up – Einschau 2014 teilte das Amt für Personalwesen
mit, dass die Überarbeitung der städtischen Dienstzweigeverordnung in Evidenz
sei und gemeinsam mit anderen zu adaptierenden Regelungsinhalten in einer gemeinsamen Novelle erfolge. Ein Erledigungszeitpunkt könne derzeit noch nicht
genannt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zum Thema „Besoldung“ stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Abgeltung der
Tätigkeit im Branddienst mittels Zulagen und Nebengebühren sowie Freischichten
erfolgt. Weiters sind über Beschluss des Stadtsenates bzw. Gemeinderates im
Jahr 2002 zahlreiche dienst- und besoldungsrechtliche Verbesserungen für die
Mitglieder der BFI umgesetzt worden.
Bezüglich der Anzahl der Funktionsposten bei der BFI, deren Bekleidung mit dem
Bezug einer Funktionszulage in Form einer qualitativen Mehrleistungszulage verbunden ist, bemerkte die Kontrollabteilung, dass diese nach der Auflösung der
Nachrichtenzentrale im Herbst 2007 mit 28 (20 Oberbrandmeister- und 8 Hauptbrandmeisterposten) festgelegt worden ist. Tatsächlich bekleideten zum Prüfungszeitpunkt 30 Mitarbeiter der BFI einen Funktionsposten, davon hatten 22 den
Dienstrang eines Oberbrandmeisters und 8 den eines Hauptbrandmeisters. Die
Kontrollabteilung empfahl, die Anzahl der Funktionsposten zu evaluieren und gegebenenfalls neu festzulegen.
Die BFI sicherte dies in ihrer Stellungnahme zu, betonte aber, dass sich grundsätzlich an der Anzahl der derzeit zur Verfügung stehenden Ober- und Hauptbrandmeisterposten nichts ändern sollte.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2014 teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass die Funktionsposten innerhalb der BFI evaluiert worden seien. Es
wären dies




8 Hauptbrandmeisterposten (Fahrmeister und Dienstleiter)
24 Oberbrandmeisterposten und
4 Bereitschaftsoffiziere

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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