Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.162

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 01-Jaenner.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 156 -

Mitglied der Europäischen Union (EU) sind, dann werden sie meines Wissens früher oder später natürlich österreichische Staatsbürger, wenn sie den
Hauptwohnsitz bei uns haben. In späteren Jahren würden diese Personen
nie mehr die Möglichkeit haben, eine Jungbürgerfeier zu erleben.
Es steht nirgends geschrieben, dass nur Jungbürger, die sofort
wahlberechtigt sind, hier eingeladen werden sollen. Zudem handelt es sich
sicherlich eine um geringe Anzahl, um geschätzte 20, 30 oder 40 Personen.
Ich bin der Ansicht, dass die Einladung von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zur Jungbürgerfeier einfach eine Geste ist. Wenn wir
in der Stadt Innsbruck über Integration reden, dann müssen wir ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Jungbürgerfeier einladen.
Wenn wir das nicht machen, dann brauchen wir das Wort Integration gar
nicht mehr in den Mund zu nehmen. (Beifall)
Gerade jungen Menschen gegenüber soll man diese Geste setzen und ich bin fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Wenn
die betroffenen Personen den Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck haben,
ist die Einladung zur Jungbürgerfeier eine Geste der Gastfreundschaft und
eine Einladung, auch hier in der Stadt Innsbruck am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen bin ich der Ansicht, dass dieser Antrag anzunehmen ist und spreche mich dafür aus.
GR Schuster: Ausländische Jugendliche werden sowohl im
Ausbildungsbereich als auch anderweitig integriert. Bei der Jungbürgerfeier, wo wiederum die jugendliche Gemeinschaft der Stadt Innsbruck anwesend ist, werden diese Jugendlichen ausgeschlossen. Ich kann mir vorstellen, dass die Einladung zur Jungbürgerfeier ein weiterer sehr guter Beitrag
zur Integration dieser Jugendlichen in der Stadt Innsbruck ist. Danke! (Beifall)
GR Mag. Kogler: Uns geht dieser Antrag ein bisschen zu weit.
Wenn es sich ausschließlich um EU-Bürger handeln würde, so könnten wir
uns dem vorliegenden Antrag durchaus anschließen. EU-Bürger haben
auch bei der Gemeinderatswahl das Wahlrecht. Aber ausländische Staatsbürger generell zur Jungbürgerfeier einzuladen, geht uns zu weit, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich beantrage die

GR-Sitzung 29.1.2003