Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.187

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In Bezug auf die Empfehlung(en) der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass für
den MuAB-Bereich bereits eine Vergleichsaufstellung erstellt worden sei, welche
Arbeiten von der städtischen Dienststelle und welche von den anderen Gemeinden
erledigt werden. Der Arbeitsumfang der anderen Gemeinden decke sich mit jenem, welchen die Stadtgemeinde Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde zwingend wahrzunehmen hätte. Dieser Aufgabenvergleich könne bereits als Diskussionspapier bei allfälligen (Finanzierungs-)Verhandlungen mit dem Land Tirol hilfreich sein.
Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau wurde vom zuständigen Amtsvorstand
darauf verwiesen, dass der Magistratsdirektor zwischenzeitlich in Eigeninitiative
das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung beauftragt habe, eine Organisationsanalyse im Amt für Wohnungsservice durchzuführen. In dieser Analyse würden
auch die Ablauforganisationen der Bereiche „Wohnhaussanierung“ und „Mietzinsund Annuitätenbeihilfe“ festgelegt und die Tätigkeiten für das Land Tirol hinterfragt
werden. Dieser Bericht sei im Laufe des Frühjahres 2015 zu erwarten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

7 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2012
des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
140

Die Kontrollabteilung hat die Gebarung 2012 des Vereines „Alpenzoo Innsbruck –
Tirol“ in Teilbereichen einer Prüfung unterzogen und hierüber mit Datum
23.04.2014, Zl. KA-00396/2014, einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Soweit deren Umsetzung nicht schon im Zuge des dazu
stattgefundenen Anhörungsverfahrens erfolgt ist, wurde die Erledigung der offen
gebliebenen Anregungen im Rahmen dieser Follow up – Einschau hinterfragt.

141

Im Rahmen ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung auch die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Buchwerte einer Prüfung unterzogen.
Die Wertpapiere wurden – basierend auf einem Beschluss des Präsidiums vom
09.07.2003 – seit dem Jahr 2004 laufend zur Ansparung bzw. Absicherung jener
aus dem alten Abfertigungsrecht resultierenden Abfertigungsverpflichtungen angeschafft.
Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 06.10.2006 ist die
Verpflichtung, Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen mittels Wertpapieren zu
decken, als verfassungswidrig aufgehoben worden. Gemäß Budgetbegleitgesetz
2007 (BBG) ist die Wiedereinführung der Wertpapierdeckung nur mehr für Pensionsrückstellungen gültig.
Da in den Jahresabschlüssen 2012 und 2011 des Vereines die Finanzanlagen
immer noch als „Wertpapiere für die Abfertigungsvorsorge“ bezeichnet worden
sind, hat die Kontrollabteilung angeregt, in Entsprechung der Bestimmungen des
BBG den Terminus „Abfertigungsvorsorge“ durch die Bezeichnung „Pensionsvorsorge“ zu ersetzen.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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