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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.46

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29.

III 4315/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B6, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 71 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. 78/x und
Nr. 78/x1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von StR Gruber; 1 Stimme),
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B6, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 71 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 78/x und Nr. 78/x1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, zu beschließen.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Wir stimmen
diesem Punkt zu, wie wir das auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte getan haben.
Es handelt sich bei diesem Punkt um die
Sanierung und Aufstockung der Landesblinden- und Sehbehindertenschule. Es sind
dort blinde, sehbehinderte und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche untergebracht.
Dieser Punkt ist extra zu erwähnen, weil es
widersprüchlich und auch konfliktträchtig ist.
Wir haben im Arbeitsübereinkommen der
Koalition festgelegt, dass wir alle Ressourcen, die jetzt in den Sonderschulen sind, in
die Regelschulen verlagern wollen.
Wir haben dazu schon seit längerer Zeit eine Arbeitsgruppe um StR Pechlaner, die die
Umsetzung begleitet und nach ihren Möglichkeiten gestaltet. Gleichzeitig ist uns klar,
dass Österreich die Konvention der United
Nations (UN), die in diesem Haus auch
schon öfter Thema war, über die Rechte
von Menschen mit Behinderung ratifiziert
hat. In diesem Sinne ist auch unser Arbeitsübereinkommen formuliert.
Um es nochmals zu sagen und in die Köpfe
von uns GemeinderätInnen zu holen: Jedes
Kind mit Behinderung hat das Recht, in jene
Schule zu gehen, in die es ginge, wenn es
keine Behinderung hätte. Das nennen wir
Wohnortintegration. Das bedeutet, wenn
man es zu Ende denkt, tatsächlich die Auflösung der Sonderschulen. Aus diesem
GR-Sitzung 24.04.2014

Grund haben wir auch das neue Sonderpädagogische Zentrum (SPZ) am Hutterweg
als inklusives Schulgebäude gebaut. Genau
aus diesem Grund haben wir das so konzipiert.
Nun beschließen wir heute mit der Zustimmung der Innsbrucker Grünen (GRÜNE) die
Sanierung und Aufstockung einer Sonderschule, der Landesblinden- und Sehbehindertenschule.
Natürlich hat das bei jenen, die sich schon
seit 30 Jahren dafür einsetzen, dass Sonderschulen in Kompetenzzentren für die
Regelschulen umgewandelt werden, Wirbel
verursacht.
Ja, uns ist das klar. Wir machen damit wieder eine Sonderschule attraktiv. Gleichzeitig
wissen wir, dass auch die blindenspezifischen sonderpädagogischen Expertisen
erst in die Regelschulen wandern müssen,
bevor wir diese Schulen auflösen können.
Und ja, wir wollen auch Eltern dieser Kinder,
die da untergebracht sind, nicht vor den
Kopf stoßen und sagen, wir schließen
übermorgen die Schule, weil wir sie nicht
mehr sanieren wollen. Was ist dann?
Was mir bei der Befassung mit dem Thema
immer klarer wird, ist, dass man die Beteiligten tatsächlich beteiligen muss. Man muss
sie wirklich mitnehmen. Man kann nicht gegen die Eltern, gegen die Lehrenden arbeiten. Das geht langfristig nicht gut.
Was wir heute beschließen - das ist auch
ein Grund, warum wir GRÜNE und ich persönlich unsere Stimme gut dafür hergeben
können - ist die Auflage des Bebauungsplanes. Es gibt damit noch die Zeit der Auflagefrist, in der Stellungnahmen, auch sonderpädagogische Stellungnahmen z. B. des
Landesschulrates - da gibt es ja einen neuen Koordinator mit Roland Astl -, eingebracht werden können.
Ich kann nur all jenen versprechen, die diesen Widerspruch für sich nicht lösen können, dass wir uns mit allen Stellungnahmen
ganz gewissenhaft befassen werden und
uns nicht von unserem Weg zur Schulintegration abbringen lassen.
Das hier ist aber ein Verfahren im Sinne der
Stadtentwicklung, des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
und auch der BauwerberInnen. Sie haben