Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.48
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Beschluss (einstimmig):
33.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B10, St. Nikolaus, Bereich Fallbachgasse Nr. 15 und Riedgasse Nr. 26
(als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ B8), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
III 11452/2013
Bebauungsplane Nr. HA - B25,
Höttinger Au, Bereich Bachlechnerstraße Nr. 27 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. 83/bl),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Projektsicherungsvertrag ist unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Der Bebauungsplan Nr. HA - B25, Höttinger
Au, Bereich Bachlechnerstraße Nr. 27 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83/bl),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Festlegungen außer Kraft.
III 4319/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B10, PradlReichenau, Teilbereich Andechsstraße Nrn. 61/63 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. RE - B6
und Nr. RE - B6/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
34.
III 1822/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich Amberggasse 17, Ursulinenweg Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE - B10, Pradl - Reichenau, Teilbereich Andechsstraße Nrn. 61/63 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE - B6 und
Nr. RE - B6/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
GR-Sitzung 24.04.2014
35.
III 440/2014
Bebauungsplan Nr. MÜ - B14,
Mühlau, Bereich zwischen AntonRauch-Straße und Holzgasse (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24/ad), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die erforderliche Verträge sind abgeschlossen.