Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.52
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 294 -
4.
Ist es richtig, dass leitende Organwalter
der Berufsfeuerwehr Innsbruck jenen
Bediensteten dieser Einrichtung, die
"inkriminierende Brandsicherheitswachdienste" ausgeführt haben, vorschreibt bzw. nahelegen möchte, die
Steuerlast für die durchgeführten
Brandsicherheitswachdienste selbst zu
leisten?
39.2
5.
Falls die in Frage 4. angeführten Anordnungen bzw. "Empfehlungen" erteilt
wurden, war diese Vorgehensweise mit
Ihnen als ressortführendes Mitglied des
Stadtsenates akkordiert?
6.
Falls die in Frage 4. angeführten Anordnungen bzw. "Empfehlungen" erteilt
wurden, wurde diese Vorgehensweise
auf ihre Rechtmäßigkeit (etwa in steuer- oder arbeitsrechtlicher Hinsicht)
überprüft?
7.
Ist es richtig, dass bereits in den Jahren vor 2012 bei der Stadt Innsbruck
mehr Betriebsausflugszuschüsse beantragt wurden, als dann schlussendlich
MitarbeiterInnen an den jeweiligen
Veranstaltungen teilnahmen und der
"Überling" der Stadt Innsbruck in keinem Fall refundiert wurde?
8.
Falls die in Frage 7. dargestellte Vorgangsweise gewählt wurde, wer war für
die Abrechnung der Betriebsausflugszuschüsse mit der Stadt Innsbruck zuständig bzw. geschah diese Abrechnung im Auftrag von Branddirektor
Mag. Erwin Reichel?
Am 15.05.2009 bediente Branddirektor
Mag. Erwin Reichel im Rahmen einer Vorführung auf dem Areal der Berufsfeuerwehr
die Drehleiter und verursachte dabei am
Fahrzeug einen Schaden in der kolportierten Höhe von ca. € 15.000,--. Dieser Sachverhalt war bereits am 12.02.2014 Gegenstand eines im "Stadtblatt Innsbruck" unter
dem Titel "Bei der Berufsfeuerwehr ist wieder Feuer am Dach" erschienen Artikels. Im
Stadtblatt wird dazu ausgeführt, dass der
Schaden ordnungsgemäß aufgenommen
wurde, die Kosten allerdings durch die Stadt
Innsbruck getragen werden mussten, weil
die Versicherung für derartige Schäden
nicht aufkommen würde. Offenbar hat
Branddirektor Mag. Erwin Reichel den gegenständlichen Sachschaden verursacht,
während er das Fahrzeug ohne gültige Lenkerberechtigung der Klasse C lenkte. Diese
Tatsache wurde den zuständigen Stellen
der Stadt mitgeteilt.
9.
Wurde die in Frage 7. angeführte "Verrechnungsweise" bereits im Rahmen
einer Mannschaftsvertretungssitzung
von einem Mitglied im Jahre 2009 öffentlich beanstandet?
Mag. Abwerzger, Dengg, Gregoire und
Kunst, alle eigenhändig
I-OEF 45/2014
Fahrzeugbeschädigung vom
15.05.2009 im Bereich der
Berufsfeuerwehr Innsbruck (Liste
Rudi Federspiel)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Liste Rudi Federspiel
(RUDI):
In diesem Zusammenhang wird Frau Bürgermeisterin ersucht, folgende Fragen zu
beantworten:
1.
Weshalb wurde der gegenständliche
Schaden nicht von der zuständigen
Haftpflichtversicherung der Stadt Innsbruck übernommen?
2.
Wurde der Schaden bei Branddirektor
Mag. Erwin Reichel regressiert und sohin die Stadt Innsbruck schadlos gehalten?
3.
Falls der Schaden regressiert wurde,
welcher Betrag wurde von Branddirektor Mag. Erwin Reichel beglichen?
4.
Falls sich die Stadt Innsbruck nicht
schadlos gehalten hat, warum wurde
auf einen Regress verzichtet?
Mag. Abwerzger, Dengg, Gregoire und
Kunst, alle eigenhändig
GR-Sitzung 24.04.2014