Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.69

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- 311 -

auch im Internet einsehbar), nicht jedoch
eine Sammlung der Ausschreibungsunterlagen, Vorprüfberichte, Siegerinnen- bzw.
Siegerprojekte und Projektdaten. Zudem
werden in der Regel Wettbewerbsergebnisse bis zur Einreichplanung überarbeitet und
konkretisiert, weshalb zwischen Ausschreibung, SiegerInnenprojekt und Einreichprojekt auch bezüglich der Stellplatzbemessung bzw. -ausstattung meist Veränderungen erfolgen bzw. notwendig sind.
Ein direkter Zugriff auf die entsprechenden
Daten der Ausschreibungen, Wettbewerbsprojekte, Vorprüfungsprotokolle und
Überarbeitungen ist der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
nicht möglich. Die Daten müssten von den
einzelnen BauträgerInnen aufbereitet und
zur Verfügung gestellt werden. Angesichts
der bekannten Personalknappheit, der Vielzahl laufender und zu betreuender aktueller
Verfahren und Projekte sowie auch der fraglichen Rücklaufquote einer entsprechenden
Recherche und der geringen Aussagekraft
gegenüber den konkreten umgesetzten Projekten erscheint der hohe Aufwand für die
Datenerhebung im Rahmen der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, nicht gerechtfertigt und zielführend.
Bauverfahren: In der Stadt Innsbruck werden jährlich ca. 1.500 Bauverfahren durchgeführt, im gewünschten Beobachtungszeitraum seit Mai 2012 also ca. 3.000 Bauverfahren.
Dabei können Wohnungen in unterschiedlicher Zahl und Ausprägung durch Neubauten, Umbauten, Zubauten, Nutzungsänderungen, Abbruch und Neubau, Aufstockung,
erweiterte Wiedererrichtung im Freiland etc.
und Mischformen davon, betroffen sein.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, verfügt über kein
Aktenverwaltungsprogramm, welches ein
automatisiertes Herausfiltern aller Wohnbauvorhaben mit Schaffung von mehr als
zwanzig Wohnungen ermöglicht. Eine aufwendige händische Sichtung aller Bauakten
und vertiefte Überprüfung wäre deshalb erforderlich.
In den Bauverfahren sind bei der Behandlung des Stellplatzbedarfs verschiedene
Ämter beteiligt. Die Mag.-Abt. III, Bau-,
Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht,
GR-Sitzung 24.04.2014

Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, fallweise Verkehrsplanung, Tiefbau und schließlich Bau- und Feuerpolizei.
Bei der jeweiligen Überprüfung der Vorschreibung von Stellplätzen und Begründung einer allfälligen Abweichung von der
Stellplatzrichtlinie nach oben oder nach unten, von der Ersteinreichung eines Vorhabens bis zur Umsetzung müssten die Stellungnahmen aller beteiligten Ämter (fallweise auch die SachbearbeiterInnen für Nachfragen) einbezogen werden.
Nach erster Einschätzung müsste für die
entsprechende Erhebung der Daten eine
rechtskundige SachbearbeiterIn ganztägig
zumindest für einen Monat abgestellt werden, zuzüglich der Zuarbeit der SachbearbeiterInnen der mitbetroffenen Ämter.
Angesichts der kontinuierlich großen Anzahl
abzuwickelnder aktueller Bauverfahren, der
bekannten angespannten personellen Situation und des priorisierten Ziels, Verzögerungen bei der Bearbeitung laufender Bauverfahren möglichst zu vermeiden, erscheint
aus Sicht der betroffenen Ämter der enorme
Aufwand für die Anfragebeantwortung keinesfalls vertretbar.
Unabhängig davon ist anzumerken, dass
Bauverfahren im Sinne der Tiroler Bauordnung (TBO) 2011 einer eingeschränkten
Parteiöffentlichkeit unterliegen, weshalb adressen-, personen- und projektbezogene
Daten nicht bzw. nur sehr eingeschränkt
weitergegeben werden können. Durch die
deshalb notwendige große Unschärfe der
Daten würde der Erkenntniswert der Anfragebeantwortung noch mehr bis völlig in
Frage gestellt.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden
30 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 22.04.2014 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.