Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.28

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11.

05994/2020
Projekt "Kühle urbane Lebensräume für eine resiliente Gesellschaft", kurz "cool-INN", Kooperationsvereinbarung und Fördervertrag

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden
Kooperationsvereinbarung und dem Fördervertrag für das Projekt "cool-INN" zu.
12.

I-RA/St017-1144/2017
Deponie Ahrental - Allgemein,
Überlassung Talweg, Grundstück 754/1, KG Vill, und Bestandund Unterbestandvertrag lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und Abfallbehandlung Ahrental
GmbH

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.05.2020:
1.

2.

13.

Die Stadt Innsbruck schließt mit der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und mit der Abfallbehandlung
Ahrental GmbH den Bestand- und Unterbestandvertrag ab. Die Überlassung
der Teilfläche aus Grundstück 754/1,
KG Vill, das in der Natur den "Talweg"
darstellt, erfolgt entgeltlich.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
III 17287/2008
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Änderung des Statuts

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme, einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.05.2020:
§ 8 des Statuts des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB) soll aufgrund COVID-19
für das Jahr 2020 geändert werden auf:
§ 8 Sitzungen

GR-Sitzung 20.05.2020

Pro Kalenderjahr sind sechs ordentliche Sitzungen des IGB abzuhalten, wobei diese je
Inhalt der Tagesordnung ein- oder zweitägig
anzuberaumen sind. Die Sitzungstermine
sind nach Möglichkeit jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus festzulegen.
Bei Bedarf, jedenfalls aber binnen zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung seitens
der/des stadtplanerischen Amtssachverständigen, sind weitere außerordentliche
Sitzungen anzuberaumen.
Die Einberufung der Sitzungen obliegt der/
dem Vorsitzenden. Die Mitglieder sind über
die Geschäftsstelle spätestens eine Woche
vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Eine allfällige Änderung der Tagesordnung ist mit
Zustimmung des IGB möglich.
Der IGB ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden
und mindestens drei Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sind.
Der IGB ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden
und mindestens zwei Mitglieder oder Ersatzmitglieder anwesend sind und der Beschluss als Umlaufbeschluss mit dem/der
Vorsitzenden erfolgt.
Der IGB fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen der
anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltung
gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den
Ausschlag.
Die IGB Sitzungen sind nicht öffentlich. ProjektwerberInnen kann Gelegenheit zur Vorstellung des Projektes in der Sitzung gegeben werden. Eine allfällige öffentliche Präsentation von Projekten ist bei Zustimmung
durch die ProjektwerberInnen möglich.
Auskunftspersonen oder Sachverständige,
insbesondere Vertreterinnen und Vertreter
der betroffenen Dienststellen des Stadtmagistrates Innsbruck, können den Sitzungen
beratend beigezogen werden. Außerdem
können Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen politischen EntscheidungsträgerInnen, insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte, auf deren Wunsch bei den Sitzungen anwesend sein.