Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.33
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hundert Euro kostet, konnten Eltern das
nicht zahlen, wollten aber den Platz nicht
kündigen, weil sie ihn wieder brauchen,
wenn sie wieder arbeiten gehen müssen
oder dürfen - und das auf Abruf.
Das war ein Dilemma. Wir haben sofort mit
der Landesregierung mit LRin Mag.a Dr.inPalfrader gesprochen und von diesem Problem berichtet, da es systemrelevant ist.
Wenn sich die privaten Betreuungseinrichtungen nicht mehr finanzieren können und
nicht durch die Krise kommen, stehen sie
vor der Insolvenz.
Privat organisiert heißt, dass wie bei jedem
anderen Verein Privatpersonen im Vorstand
sitzen, die die Haftung dann auch nicht
übernehmen können. Man merkt, dass die
Daseinsvorsorge der Kinderbetreuung sehr
wichtig ist. Es sind 1.000 Kinder in der Stadt
Innsbruck in privaten Kindergärten und fast
1.000 Kinder in privaten Kinderkrippen untergebracht. 166 Kinder befinden sich in privaten Horten.
Es ging darum, dass man die Förderung
vom Land Tirol von € 125,-- pro Kind aufstockt, wenn der Elternbeitrag ausgefallen
ist. Man hat gesehen, dass das nicht reichen wird, da die Elternbeiträge höher liegen, die sehr unterschiedlich sein können.
Ganztagsplätze in einer Krippe können
€ 300,-- und auch weit mehr kosten.
Zusätzlich zu den € 125,-- vom Land Tirol
wollen wir bei unserer Förderung eine Deckelung von € 200,-- pro Kind pro Monat für
einen Ganztagsplatz in der Kinderkrippe
einführen. Kindergärtenplätze sind im
Durchschnitt günstiger, deswegen haben
wir hier mit einer Deckelung von € 100,-gearbeitet. Bei den Horten sind es € 70,--.
Wir versuchten, einen möglichst gerechten
und sozial treffsicheren Schlüssel für diese
Deckelung anzuwenden und das System
einfach zu machen. Wichtig ist, dass die Beantragung und die Formulare einfach zu
handhaben sind. Ich bin sehr dankbar für
die gelingende Zusammenarbeit. Es konnte
eine Finanzierung aufgetrieben werden.
Das ist nicht so einfach, weil wir keine solche Reserve im Budget haben. Deshalb
möchte ich um die Zustimmung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck zu diesem
Punkt ersuchen. Das Geld ist sehr gut eingesetzt.
GR-Sitzung 20.05.2020
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Das Land
Tirol hat die Kompetenz zu sagen, welche
Richtlinien vorgegeben werden, wenn es
diese Richtlinien verschärft, aber die finanziellen Mittel nicht aufstockt. Das trifft für jede
Gemeinde zu, und zwar in ganz Österreich.
Deswegen haben die Gemeinden österreichweit jedes Jahr 15 % mehr Ausgaben
im Sozialbereich, da der Bund und das
Land ihren Anforderungen nicht nachkommen.
Ja, es gibt neue Richtlinien vom Land Tirol,
die gut sind, da wir pädagogische neue Erkenntnisse erlangen, da Kinderkrippen und gärten nicht nur Aufenthaltsplätze sind, sondern Plätze, in denen Kinder gefördert werden sollten. Darum braucht es kleine Gruppen - deshalb muss das Land beitreten.
Über die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen habe ich schon öfters mit StRin
Mag.a Mayr gesprochen und versucht, auch
beim Land Tirol dieses Thema zu platzieren. Wenn das Land eine Verordnung erlässt, aus der klar hervorgeht, welche Eltern
ihre Kinder bringen können und welche
nicht, gibt es keine Möglichkeit für die Eltern
und auch die Kinderkrippen und -gärten,
dieses Angebot zu streuen.
Das kann man nicht mit Unternehmen vergleichen. Wenn man das auf ein Unternehmen umwälzen würde, wäre es, als wenn
ein Restaurant um eine Förderung ansuchen würde, weil es Umsatzeinbußen hat.
Das Land würde dann sagen: Geht zu den
Gästen, die Euch besuchen kommen und
nichts essen und holt euch von denen das
Geld. Nein, es ist die Aufgabe des Landes,
weil es diese Angelegenheit von Anfang an
nicht richtig kommuniziert hat und darum die
Eltern juristisch gesehen sagen könnten,
dass sie das Angebot nicht annehmen durften. Trotzdem müssen sie die Beiträge zahlen.
Darum appelliere ich noch einmal, dass
man mit dem Land Tirol verstärkt Verhandlungen führt, damit es den Forderungen
nachkommt und deshalb ist es wichtig, dass
in den Ausschüssen klarer kommuniziert
und diskutiert wird. Der Druck muss parteiübergreifend gemacht werden. Auch andere
Gemeinden sollten sich zusammenschließen und dem Land Tirol sagen, dass es so
nicht weitergehen kann. Die Vereinbarungen des Bundesverfassungsgesetzes nach