Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.48
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und Jahren habe ich diese Initiative eigentlich vermisst. Bei vielen Bauten der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) oder
Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) war die FPÖ nicht zu
einer Zustimmung zu bewegen. Heute
wurde die Begründung geliefert, dass aus
Sicht der FPÖ die Vergabrichtlinien falsch
sind.
Ich würde die KollegInnen der FPÖ einladen, Änderungsvorschläge zu den Vergaberichtlinien einzubringen. Diese müssen allerdings rechtlich korrekt sein, denn die bisherigen Vorschläge waren nicht zu verwenden, weil sie EU- oder gesetzeswidrig sind,
da sie nur auf bestimmte Bevölkerungsgruppen abgezielt haben. Solche Vorstöße waren immer problematisch und natürlich zurückzuweisen. Wir sind auch jederzeit bereit, über eine Änderung der Vergaberichtlinien zu diskutieren.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Meine Wortmeldung hat sich fast erübrigt. Aber, ich möchte
noch auf eine Sache hinweisen. GR Kurz ist
noch nicht lange Mitglied dieses Gemeinderates, aber vielleicht schafft er etwas, das
bisher bei der FPÖ nicht möglich war. Irgendwann könnte die FPÖ einem Bauprojekt zustimmen, das von gemeinnützigen
BauträgerInnen gebaut wird.
Bisher wurden - so habe ich es zumindest in
Erinnerung - alle Projekte mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt, die von der
IIG, NHT oder sonst einem/r gemeinnützigen Bauträger/in vorgelegt worden sind.
Dies immer mit unterschiedlichen Begründungen. Daher setze ich auf Sie, GR Kurz,
dass Sie den langgedienten Kollegen
StR Federspiel auf den rechten Weg bringen, sodass einmal für ein gemeinnütziges
Projekt die Zustimmung gegeben wird.
GR Mag. Plach: Je öfter eine Aussage wiederholt wird, desto weniger wird sie richtiger. Bei dem Bauprojekt am Westbahnhof
der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GmbH hätten wir als Stadt Innsbruck mit einem großen Hebel ansetzen können. Die
Liste ALI hatte mit uns dazu eine andere
Meinung als die Mehrheit in diesem Haus.
Bei dem heutigen Grundstück können wir
ein ganz klares Schema anwenden, das wir
mittlerweile in der Stadt konsequent durchsetzen. Je nach Nutzflächenzuwachs bei ei-
GR-Sitzung 20.05.2020
ner Bebauungsplanänderung ist ein Mehrwert an die öffentliche Hand abzugeben.
Das ist eine gute Sache. Daher müssen solche Projekte forciert werden, auch wenn wir
natürlich gerne gehabt hätten, dass Vorbehaltsflächen realisiert worden wären.
Ich muss hier auch GR Mag. Krackl widersprechen, dass die Vorbehaltsflächen nur
Sinn machen, wenn sie auf Bauland angewandt werden. In dieser Stadt ist es wichtig,
dass wir endlich gewidmetes Bauland, das
gehortet wird, mobilisieren.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
NEOS wegen Befangenheit, 2 Stimmen; gegen ALI, 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020 (Seite 282) wird angenommen.
24.
MagIbk/31677/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F43, Höttinger Au,
Bereich Fürstenweg 84 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Duftner und GR Mag. Fritz,
2 Stimmen),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F43, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg 84 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es freut mich sehr, dass wir bei diesem Ansuchen endlich zu einem Beschluss