Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.49

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- 286 -

kommen. Der Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes stimme ich
gerne zu. Das Unternehmen ist für den
westlichen Bereich unserer Stadt sehr wichtig, damit für die dortigen Stadtteile die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung
steht.
Zweitens wird auch eine Arbeitsplatzsicherung abgegeben, da nur so die Wettbewerbsfähigkeit für das Unternehmen bestehen kann. Drittens ist in Zeiten wie diesen
die Belebung der Regionalwirtschaft sehr
wichtig, um diese entsprechend anzukurbeln. Ich bin froh, dass wir in der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte die entsprechenden
Mehrheiten gefunden haben, das Vorhaben
zu unterstützen. Ich freue mich, dass in dem
Gebiet der Wirtschaftsstandort Innsbruck
durch diese Maßnahme unterstützt wird.
GR Mag. Krackl: Ich darf an die Aussagen
von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc anschließen und inhaltlich meine Zustimmung dafür ausdrücken. Bedanken darf
ich mich bei allen Ausschussmitgliedern,
dass wir eine so gute und intensive Diskussion geführt haben.
Schließlich hat es eine negative Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, gegeben,
wie vorgegangen werden sollte. Wir haben
eine politische Entscheidung getroffen, die
im Sinne der Wirtschaft und der Ermöglichung einer Betriebserweiterung abgewägt
wurde.
Daher würde ich den Gemeinderat bitten,
sich dem Antrag des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
anzuschließen.
GRin Duftner: Ich möchte kurz begründen,
warum wir uns gegen das Ansuchen ausgesprochen haben. Wir schließen uns der Meinung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, an. In dem Bereich, genau zwischen Wohn- und Industriegebiet, sehen wir andere Chancen. Da der
Betrieb auf dem Standort zu wenig Platz
hat, sollte er in die Industriezone übersiedeln. Das Grundstück könnte dann einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die Gespräche mit der Eigentümerin des
Grundstückes, der Orden der Ursulinen, waren nicht erfolgreich, da man von ihrer Seite
GR-Sitzung 20.05.2020

nicht an einer Entwicklung interessiert ist.
Die Kubatur für das Gebäude wird erhöht.
Ich verstehe auch die politische Mehrheit,
die den öffentlichen Mehrwert in der Erhaltung des Betriebes sieht. Eine vertragliche
Absicherung ist aber nicht möglich. Sollte
der Betrieb in zwei Monaten dort nicht mehr
existieren, können wir das nicht verhindern.
Daher haben wir uns gegen die Änderung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgesprochen. Es gab aber dafür eine
demokratische Mehrheit, die ich akzeptiere.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020 (Seite 285) wird angenommen.
25.

MagIbk/31678/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 84 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B14 und
Nr. HA-B14/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Duftner und GR Mag. Fritz,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.05.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B38, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 84 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B14 und Nr. HA-B14/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich