Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf

- S.62

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renen Knotenpunkt unnötig gefährlich. Auch
das Fehlen eines Zebrastreifens über die
Schöpfstraße in diesem Bereich ist ein Unsicherheitsfaktor.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Kreuzung Schöpfstraße - Innrain wird
dergestalt geregelt, dass je eine Verkehrsampel die Einfahrt in den Kreuzungsbereich
für die den Innrain in Richtung Osten (Zentrum) befahrenden VerkehrsteilnehmerInnen, die den Innrain in Richtung Westen
(stadtauswärts) befahrenden VerkehrsteilnehmerInnen und die aus der Schöpfstraße
kommenden VerkehrsteilnehmerInnen regelt. Entsprechende analoge Ampelregelungen für Fußgänger sind vorzusehen.
Mag. Dr. Überbacher, Federspiel, Haager,
Dengg, Sattlegger und Gregoire, alle eigenhändig
39.2

I-OEF 6/2014
Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH, Auflösung
(GRin Gregoire)

GRin Gregoire: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Bereits im Bericht des Landesrechnungshofs VE-0300/9, 03.11.2008, wurden zahlreiche Missstände im Rahmen der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
festgestellt. Neben massiven Beanstandungen betreffend Privilegien der Person der
damaligen Geschäftsführerin wurde vor
allem hinsichtlich der effektiven Auslastung
durch zahlende Gäste, der Vergabe von
Freikarten, hoher Bewirtungskosten und der
Handhabung der Personalagenden Kritik
geübt.
Der Landesrechnungshof forderte damals
u. a. aus verwaltungsökonomischen Gründen, die Eingliederung der Innsbrucker
Festwochen der Alten Musik GmbH in die
Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
Innsbruck:
Eine Zusammenarbeit zwischen beiden
Gesellschaften in organisatorischer Hinsicht
sei bereits in der derzeitigen Situation für
die Opernvorstellungen der Festwochen
notwendig, da diese im Großen Haus im
Tiroler Landestheater aufgeführt werden.
GR-Sitzung 16.01.2014

Die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH leiste Zahlungen für die Benutzung der Räumlichkeiten, weiters werde
technisches Personal der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck mittels gesonderter Verträge durch die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH
angestellt. Zudem verfüge die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
aufgrund ihrer Betriebsgröße über entsprechende Strukturen und personelle Ressourcen für einen direkten Kartenverkauf während großzügiger Kassa-Öffnungszeiten
sowie eine intensive Betreuung von AbonnentInnen. Diese Möglichkeiten könnten
auch verstärkt für die Festwochen genutzt
werden. Das für die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH tätige Personal
sei zudem überwiegend auf der Grundlage
von Werkverträgen tätig, sodass sich nicht
die Problematik der "Übernahme" eines
größeren MitarbeiterInnenstandes stellen
würde. Auch im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
sowie in rein internen Verwaltungsfragen
(z. B. Rechnungswesen, Bilanzerstellung)
wären Synergieeffekte zu erzielen.
Bezüglich der Programmgestaltung habe es
aufgrund des speziellen Kernrepertoires
Alte Musik der Festwochen bisher keine
problematischen Überschneidungen gegeben.
Im Zuge der jüngsten Vorfälle um die mittlerweile abberufene Geschäftsführerin
Christa R. und versäumte Stellung von Förderansuchen an den Bund ist die Problematik hinsichtlich der Struktur und Finanzierung der Festwochen der Alten Musik einmal mehr virulent geworden. In Zeiten zunehmender Verschlechterung der Liquidität
der öffentlichen Haushalte ist es nicht mehr
tragbar, dass die Landeshauptstadt jährlich
€ 500.000,-- und mehr an einen defizitären
Kulturbetrieb überweist.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, in
Verhandlungen mit dem Land Tirol zu treten
und in diesen die Überführung der Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH in
die Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck zu betreiben. Gleichzeitig
soll das Festwochen-Programm so redimensioniert werden, dass die Subventionen
der Landeshauptstadt Innsbruck und des