Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.83

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Wir wollen als Opposition auch mithelfen
und müssen wissen, wo der Gestaltungsspielraum liegt, denn ohne diesen können
wir nicht arbeiten.
GR Lukovic, BA MA: Zur Geschäftsordnung! In diesem Fall muss man die GOGR
sinngemäß auslegen, denn natürlich ist ein
realistischer Bedeckungsvorschlag notwendig, denn sonst kann man auch einen angeblichen Lottogewinn heranziehen, mit
dem Dinge zu finanzieren sind.
Ich glaube, dass wir alle in der Lage sind realistische Bedeckungsvorschläge zu überlegen, mit denen wir Maßnahmen abwickeln
können. Der Bedeckungsvorschlag Personalwesen unter Angabe einer Kontonummer
reicht dafür natürlich nicht.
GR Onay, in einer vorsichtigen. Budgetdarstellung, sollte man auf Einkommen, die
nicht sicher sind, nicht vertrauen. Dein Bedeckungsvorschlag kann so nicht übernommen werden.
Bgm. Willi: Ich habe jetzt noch drei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vorliegen. Wenn diese nicht kurz sind, werde ich
eingreifen. Wir debattieren jetzt seit mindestens 20 Minuten unter dem Titel "Zur Geschäftsordnung".
GR Lassenberger: Herr Bürgermeister, wir
haben einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck vorlegt bekommen, welcher auch beschlossen wurde. Das
ist der letzte Wissenstand, den wir Gemeinderäte offiziell über den Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck haben. Es
ist uns allen bewusst, dass die COVID-19Krise jetzt eine Verschiebung bringt.
Herr Bürgermeister, Du hast in der Zeitung
davon gesprochen, dass wir einen erhöhten
Bedarf von € 25 Mio. bis € 30 Mio. haben.
Jetzt schwankst Du in Deinen Aussagen bereits um € 5 Mio., aber Du willst von uns
verlangen, dass wir Dir auf den Cent genau
einen Bedeckungsvorschlag bringen? Du
kennst Deinen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck wahrscheinlich im
Moment selber nicht. Das ist eine absolute
Frechheit.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)

GR-Sitzung 20.05.2020

Bgm. Willi: Das ist keine Wortmeldung zur
Geschäftsordnung!
GR Lassenberger: Doch, das ist eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung!
Bgm. Willi: Nein, das ist ein inhaltlicher
Beitrag zum Vollzug des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck. Ich
entziehe GR Lassenberger hiermit das
Wort.
GR Mag. Krackl: Es gibt dazu auch im
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Bestimmung und zwar den
§ 61, der die Argumentation des Bürgermeisters unterstützt. Ich darf diesen zitieren:
"Im Lauf des Finanzjahres dürfen Beschlüsse des Gemeinderates, die Kosten
verursachen, zu deren Deckung die bewilligten Mittel nicht ausreichen, nur bei gleichzeitiger Vorsorge für die Bedeckung gefasst
werden."
Daher ist klar, dass die Bedeckung nachzuweisen ist, auch wenn das derzeit schwer
ist. Das sind die Fakten.
GR Mag. Plach: Einer teleologischen Auslegung der GOGR ist die Wortinterpretation
immer vorzuziehen. Die Wortinterpretation
der GOGR lässt keinen anderen Schluss
zu, als dass ein Bedeckungsvorschlag vorliegen muss. Ob dieser Vorschlag realistisch ist, hat der Gemeinderat in inhaltlicher
Debatte zu bewerten. So sehr ich die inhaltliche Argumentation des Bürgermeisters
nachvollziehen kann, hat der Gemeinderat
in inhaltlicher Debatte zu bewerten, ob ein
Bedeckungsvorschlag sinnvoll ist oder nicht.
Die GOGR regelt in § 20 Abs. 4 ganz klar,
dass im Sinne des Abs. 3, in dem der Bedeckungsvorschlag angesprochen wird, unvollständige Anträge dem Antragsteller zur
Verbesserung zurückzustellen sind. Das
heißt, wenn kein Bedeckungsvorschlag genannt wird, ist der Antrag zurückzuweisen.
Wenn allerdings ein Bedeckungsvorschlag
angegeben ist, müssen wir ihn inhaltlich ablehnen. Das tut mir leid. Das Ganze hätten
wir viel schneller abwickeln können.