Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.109
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
wurden am 08. August 2 , 43 Mio. Euro an die IVB weitergeleitet ( Abrechnung der 2. Tranche
der FAG-Mittel 2018).
Im Hinblick auf die Vereinnahmungs- und Weiterleitungsbuchungen war das beachtliche
zeitliche Auseinanderklaffen zwischen Vereinnahmung und Geldmittelweiterleitung an die
IVB auffällig. Auch war ein buchhalterischer Verzögerungseffekt insofern festzustellen, als
die 2. Tranche 2018 von der Stadt zwar im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt worden, eine
Geldmittelweiterleitung aber erst mit deutlicher Verzögerung am 08.08. 2019 zu Lasten des
Haushaltsjahres 2019 erfolgt ist .
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, in
diesem Bereich allfällige Verbesserungsm öglichkeiten insofern zu prüfen , als die vom Bund
erhaltenen Geldmittel möglichst unverzüglich an die IVB weitergereicht werden sollten. Im
Optimalfall wä re auch die von der Stadt im Dezember vereinnahmte 2. Tranche der FAGMittel noch im jeweiligen Haushaltsjahr an die IVB weiterzuleiten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft die aufgezeigte terminliche Weiterleitungsproblematik aus seiner Sicht .
Die Kontrollabteilung prüfte auch die Geldmittelvereinnahmungen und -Weiterleitungen der
vergangenen Jahre, wobei festgestellt wurde, dass mutmaßlich die 1. Tranche 2017
(1.392. 000 Euro) bislang nicht an die IVB weitergeleitet wurde . Die Kontrollabteilung empfahl
dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft , diesen Sachverhalt zu überprüfen und
gegebenenfalls eine (nachtr ägliche) Weiterleitung des offenen Betrages an die IVB
vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren wurde von der Fachdienststelle angemerkt , dass ihr die fehlende
Weiterleitung von FAG-Mitteln seit dem vergangenen Jahr bekannt sei. Zur Korrektur wurde
angek ündigt , dies im heurigen Jahr im Wege eines Nachtragskredites zu bereinigen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht :
1. Warum wurde die 1. Tranche der Zuwendung nach § 23 Abs . 2 FAG für das Jahr
2017 nicht an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
weitergeleitet?
2 . Wurde seitens der IVB der ausstehende Geldbetrag eingefordert bzw . sich zumindest
über ihn erkundigt? Falls ja, wann? Falls nein, warum erfolgte das nicht?
3. Welcher Verwendung wurden die einbehaltenen Mittel in Höhe von 1,392 Mio. Euro in
weiterer Folge durch die Stadt durchgeführt bzw. wie wurde der Betrag
buchhalterisch verbucht?
4 . Warum muss zur „Korrektur“ der fehlenden Weiterleitung ein Nachtragskredit
aufgenommen werden?
5. Wenn im Anhörungsverfahren von der Fachdienststelle angemerkt wurde, dass ihr
„die fehlende Weiterleitung von FAG-Mitteln seit dem vergangenen Jahr“ bekannt sei,
warum wird die Korrektur dann erst 2020 vorgenommen?
6 . Welche Gründe stehen generell einer zeitnahen Weiterleitung (etwa innerhalb von 14
Tagen oder einem Monat nach Erhalt) der vereinnahmten ÖPNV-Förderung
entgegen?
7 . Gern. FAG § 23 Abs . 2 FAG 2017 hat die Gemeinde jeweils bis zum 31. Mai des
Folgejahres über die Verwendung dieser Finanzmittel zu berichten. Als Beilage die
Schreiben von 2017, 2018, 2019 in Kopie dazu geben.
/
v