Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.112

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3

g) Bei Liste FRITZ
h) Bei GERECHTES Innsbruck
i) Bei den GR ÜNEN
4.

Zu Frage 3: Wie viele Enthaltungen sind das insgesamt ?

5. Gem äß § 38 ist der GR nur beschlussf ä hig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend sind. Enthaltungen gelten gemäß § 40 als nicht anwesend. Warum hat der
nicht dargelegt, dass der Akt aufgrund des fehlenden
Vorsitzende BGM Willi
Quorums nicht mehr abgestimmt werden kann ?
6. Ist es korrekt, dass BGM Willi bei der konstituierenden Sitzung 2018 folgendes
Amtsgelöbnis
geleistet hat : „Sie geloben, in Treue die Landes- und
Bundesverfassung sowie die sonstigen
Gesetze des Landes Tirol und des Bundes zu
befolgen, das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und K önnen zu f ördern sowie
unparteiisch und uneigennützig Ihres Amtes zu walten."?

7. Ist es korrekt, dass BGM Willi als Vorsitzender den Abstimmungsvorgang fortgeführt hat,
obwohl das dafür erforderliche Quorum durch die angemeldeten Enthaltungen ( siehe
Frage 3 ) nicht mehr gegeben war ?
a)

8.

Falls ja - hat BGM Willi damit gegen die Geschä ftsordnung des GR verstoßen ?

Bei den Sitzungen des GR wird ein Wortprotokoll geführt. Die Schriftfü hrer sind bei den
Sitzungen anwesend und notieren die Abstimmungsergebnisse Auch ist laut ISTR und
GOGR der Magistratsdirektor den Sitzungen des GR beizuziehen.

.

a ) Haben die Schriftführer die angemeldeten Enthaltungen mitprotokolliert ?
b ) Welche Aufgabe hat der Magistratsdirektor bei den Sitzungen zu erf üllen ?
9. Der Magistratsdirektor muss laut ISTR ein rechtskundiger Beamte sein. Man darf davon
ausgehen, dass ihm daher die GOGR bekannt ist. Warum hat der Magistratsdirektor
beim Abstimmungsvorgang zum TO - Punkt „MCI- Vergleichsabschluss mit den
Architekten" den Vorsitzenden BGM Willi nicht aufmerksam gemacht, dass das
nicht gegeben ist und somit keine Abstimmung
Quorum f ür eine Abstimmung
möglich ist ?

10. Der Vorsitzende BGM Willi hat, nachdem alle Fraktionen ihre Enthaltungen angemeldet
haben und somit das benötigte Quorum nicht mehr gegeben war, eine neuerliche
Sitzungsunterbrechung gemacht. Danach wurde die Abstimmung fortgeführt.
Ist es korrekt, dass sich bei dieser Abstimmung gegenüber der vor der zweiten
Sitzungsunterbrechung get ä tigten Angabe durch den Fl -Obmann die Anzahl der
Enthaltungen in den Reihen von Fl ge ä ndert hat ?

a)

Wenn ja, wie ist das zu begründen ? Kann eine bereits angemeldete
Stimmenthaltung wieder zurückgezogen werden ?

11. Muss die Abstimmung im Fall, dass sie nicht rechtskonform zustande gekommen ist,
wiederholt werden ?