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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.130

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per Verordnung zu erlassen, mit der Möglichkeit die Verordnung gege benfalls unbü rokratisch zeitlich zu verlä ngern.
2. Ein weiteres Problem der Innsbrucker Gastronomen sind in der Innenstadt die wirtschaftsfeindlichen Öffnungszeiten. Vielen Wirten w ä re wirtschaftlich geholfen, wenn sie bereits ab 07:00 Uhr in der Früh, je nach
Bedarf und Gastronomiekonzept, individuell Ihre Gastgä rten öffnen
k önnten. Gerade nach der Corona - Krise w ä ren daher fr ü here Öffnungszeiten f ü r die Gastgä rten eine M öglichkeit, um vorprogrammierte Umsatzverluste abzuschw ä chen.
Um fr ü here Öffnungszeiten sicherheitstechnisch fü r das Personal, wie
auch f ü r die G ä ste, bestm öglich zu garantieren, ist es natürlich notwendig dafür Sorge zu tragen, dass es au ßerhalb der Zeiten f ür die Fußgä ngerzone - eine maximale Geschwindigkeitsbegrenzung vom 10km/h gibt,
welches mittels Einführung einer Begegnungszone am Leichtesten zu er zielen w ä re.

3. Aufgrund der Ma ßnahmen der Bundesregierung mü ssen die Tische in
den Gastronomiebetrieben mindesten einen Abstand von 1 Meter aufweisen. Bedeutet in der Praxis, dass die Anzahl der Tische in vielen Gast gä rten reduziert werden muss, sodass der Umsatz dementsprechend
einbricht. Dem entgegenzuwirken k önnte die Stadt, soweit es möglich
ist, die Gastgä rten flä chenmäßig bis zum 31.12. 2020 per Verordnung
vergr ößern, um den Gastronomen die Möglichkeit zu bieten mehr Tische
)
trotz Abstandsma ß nahme von 1 Meter aufzustellen.

Letztendlich würden von dieser Verordnung (alle 3 Punkte ) nicht nur die Gastronomen und Wirtschaftstreibenden, wie natürlich auch die G ä ste profitieren,
sondern auch aufgrund der Mehreinnahmen auch die Stadt Innsbruck.
Die Bedeckung soll aus dem laufenden Budget gegebenenfalls ü ber einen beschlossenen Konjunkturhilfspaket etc. erfolgen, sollten überhaupt Kosten fü r
die Stadt anfallen.