Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.151
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Frage 7:
Gemäß FAG § 23 Abs. 2 FAG 2017 hat die Gemeinde jeweils bis zum 31.05. des
Folgejahres über die Verwendung dieser Finanzmittel zu berichten. Als Beilage
bitte die Schreiben von 2017, 2018, 2019 in Kopie dazu geben.
Antwort:
Siehe Beilage.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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7h
10 min