Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.203

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:

In der Sitzung des Stadtsenates vom 06.11.2013 wurde das Ansuchen der
Pächterin der Arzler Alm, Maria Anzengruber, behandelt. Der 2011 beschlossene und unterschriebene Pachtvertrag für die Arzler Alm sollte auf den
Sohn, Mag. Johannes Anzengruber, als Pächter umgeschrieben werden. Im
Zuge der Bearbeitung dieses Geschäftsfalles haben Unklarheiten über das
tatsächliche Pachtentgelt auf Basis der vorhandenen Aktenlage bestanden.
Konkret ging es um Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 19.03.2002 sowie der Vereinbarung vom 07.11.2002 einerseits und dem Inhalt der Vertragsverlängerung vom 14.11.2011, Zl. III4.030/2011 andererseits. Im Juli 2013 wurde seitens des Amtes für Präsidialangelegenheiten, welches mit einer Prüfung der oben dargestellten Causa
beauftragt wurde, zusammengefasst folgende Stellungnahme abgegeben:
"Mit der Formulierung in der Vertragsverlängerung vom 14.11.2011 sowie in
den erläuternden Ausführungen in der Beschlussvorlage des Amtes Landund Forstwirtschaft vom 19.08.2011 (Jahrespacht von "€ 15.000,- inklusive
Abschreibungsrate") sollte aus Sicht des damaligen Amtsvorstandes zum
Ausdruck gebracht werden, dass sich der vorgesehene Pachtzins von
€ 15.000,-- so zusammensetze, dass davon eine Abschreibungsrate für die
von den Pächtern im Jahr 2002 getätigten Investitionen in Höhe von netto
€ 81.048,43 in Abzug zu bringen sei. Die Abschreibungsrate ermittle sich
dadurch, dass dieser Gesamtinvestitionsbetrag durch 20 Jahre [Anmerkung:
geplante Gesamtvertragslaufzeit von 2001 – 2020] dividiert wird und belaufe
sich dieser Abschreibungsbetrag sohin auf netto € 4.052,42 jährlich. Der Akteninhalt weise jedoch mehrere Widersprüche auf und sei der Abzug eines
Abschreibungsbetrages auch in keiner der vorliegenden Unterlagen und
Vereinbarungen expressis verbis festgehalten worden."
Von Seiten des Amtes für Präsidialangelegenheiten wurde in diesem Zusammenhang daher empfohlen, im Rahmen eines neu aufzusetzenden Pachtvertrages – zusätzlich zur Regelung über den Pächterwechsel – eine klare Festsetzung des Pachtzinses in absoluter Höhe – ohne jegliche Abschreibung –
vorzunehmen. Von einer Abschreibung wurde dringend abgeraten.
In einem Gespräch des damaligen ressortzuständigen Bgm.-Stellv. Kaufmann mit Mag. Johannes Anzengruber und AV DI Andreas Wildauer am
26.09.2013 wurde unter Berücksichtigung des Stadtsenatsbeschlusses vom
19.10.2011, des unterschriebenen Pachtvertrags vom 14.11.2011 und den Ergebnissen der Prüfung durch die Magistratsdirektion bzw. durch die Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, der Pachtzins mit € 11.000,-- netto festgelegt.
Im Anschluss wurde mit Pachtvertrag vom 27.11.2013, Zl. III-357/2013 – neben der Übernahme Pachtverhältnisses durch Mag. Johannes Anzengruber
mit einer Vertragsdauer bis 31.12.2020 – ein Pachtzins von netto € 11.000,-festgelegt. Die Berücksichtigung einer Abschreibungsrate wurde dabei im
Pachtvertrag nicht vorgesehen.

Seite 2 von 4