Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.64
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Freien befindliche Tiere werden hier besonders belästigt.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, an
den Bundesgesetzgeber mit dem Anliegen
heranzutreten, eine Novellierung des Bundesgesetzes, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen
erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010
{PyroTG}), Stammfassung (StF): Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Nr. 131/2009 in der
Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 dahingehend
vorzunehmen, dass Voraussetzung für Besitz und Verwendung der Kategorie F 2 pyrotechnischer Gegenstände und Sätze das
vollendete 18. Lebensjahr wird und als Voraussetzung für Besitz und Verwendung der
Kategorien S1, T1 und P1 pyrotechnischer
Gegenstände und Sätze zusätzlich zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch besondere Kenntnisse im Sinne des § 17 Abs. 1
legis citate (leg. cit.) festgeschrieben werden. Das Gesetz soll zudem ein Totalverbot
des Gebrauchs pyrotechnischer Gegenstände und Sätze durch Personen, die nicht
besondere Kenntnisse im Sinne des § 17
Abs. 1 oder 2 leg. cit. vorweisen können, im
durch Ortstafeln festgelegten bebauten
Ortsgebiet vorsehen. Die Behördenzuständigkeit für letzteres Verbot soll dem Bürgermeister übertragen werden.
Federspiel, Haager, Dengg, Sattlegger,
Gregoire und Mag. Dr. Überbacher, alle
eigenhändig
39.5
I-OEF 9/2014
Neugestaltung der Kranebitter
Allee bis zur Kreuzung Fischerhäuslweg, Strauchreihe auf dem
neu errichteten Grünstreifen
(GRin DIin Sprenger)
GRin DIin Sprenger: Ich stelle folgenden
Antrag:
Im Rahmen des Neubaus ist ja die
Baumallee zum Teil auch abgeändert worden. Es erfolgten dann aber entsprechende
Baumpflanzungen. Früher war da eine typische Strauchreihe im Bereich des Gymnasiums.
GR-Sitzung 16.01.2014
Seit vielen Jahrzehnten ist die Kranebitter
Allee von Bäumen mit dazwischen gepflanzten Hecken geprägt. Im Zuge des Neubaus
für die Straßenbahn wurde nun in einem
ersten Abschnitt die Kranebitter Allee bis
zur Kreuzung Fischerhäuslweg neu gestaltet, der bestehende Alleestreifen vor der
Gießensiedlung nach Entfernung der Büsche saniert sowie ein neuer Grünstreifen
mit Baumpflanzung bis zur Bahnunterführung errichtet.
Während auf dem ebenfalls neuen Grünstreifen nördlich des Einkaufszentrums
"west" Büsche gepflanzt wurden, gibt es auf
der Kranebitter Allee von der Bahnunterführung bis zur Kreuzung Fischerhäuslweg
keinen einzigen Busch mehr.
Die Buschreihe würde einerseits den Kranebitter Alleebäumen wieder ihre typische
Charakteristik zurückgeben. Andererseits
würden die Büsche auch staubmildernd und
luftverbessernd an einem großen Verkehrsträger wirken.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die mit dem Neubau der Straßenbahn einhergegangene Neugestaltung der Kranebitter Allee bis zur Kreuzung Fischerhäuslweg
beinhaltet die für die Kranebitter Allee typische Baumallee. Hier erfolgten entsprechende Baumpflanzungen. Diese ist um die
ebenfalls für die Kranebitter Allee in diesem
Bereich typische Strauchreihe zu ergänzen.
Entsprechende Pflanzungen sollen analog
zum Bereich Einkaufszentrum "west" bis zur
Bahnunterführung erfolgen.
Bedeckungsvorschlag: Sofern keine Bedeckung über bestehende Budgetposten vorhanden ist, soll diese über die Mehreinnahmen aus dem Parkraumbewirtschaftungskonzept erfolgen.
DIin Sprenger, eigenhändig