Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.12
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 312 -
dem öffentlichen Verkehr unterwegs zu
sein.
(StRin Mag.a Schwarzl: Haben da nicht
schon viele ein E-Bike?)
Natürlich haben dort schon viele ein E-Bike,
was auch gut ist, aber eine 80jährige Dame
tut sich schwer, mit einem E-Bike zu fahren.
Es ist wichtig, dass der öffentliche Verkehr
primär von der Stadt gefördert wird, lassen
wir aber bitte auch die Autofahrer leben, da
es sie aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sind.
Wichtig ist auch, dass wir abgesehen von
der Umsetzung und der allgemeinen Zielsetzungen bzw. Parameter, die wir heute
als Vorschlag bringen, im Hinblick auf die
Tätigkeiten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, ein paar
Forderungen klarstellen möchten:
Die Dienststellen der Stadt Innsbruck haben
zur Entscheidungsfindung nur beratend im
Sinne neutraler und wertfreier Gutachten
beizutragen. Es muss im Zuge der richtigen
Anwendung des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) bzw. der Tiroler Bauordnung
(TBO) der Gleichheitsgrundsatz in Zukunft
konsequent befolgt werden. Eine Bevorzugung bestimmter Widmungs- oder Bauwerber aus einer wirtschaftlichen oder politischen Situation heraus, darf keine Zukunft
haben.
Es darf nur im öffentlichen Interesse und für
einen öffentlichen Mehrwert gehandelt werden. Alle sind gleich zu behandeln. Das
kann der einfache Bürger sein, der ehemalige Politiker oder der Industrielle, das
macht keinen Unterschied. Vor dem Gesetz
muss jeder gleich sein.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Fritz: In zwei Punkten muss ich
GR Kurz widersprechen. Es hat seitens der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nicht nur in den letzten
Jahren, sondern seit ich den Gemeinderat
der Stadt Innsbruck kenne, nie eine Bevorzugung einzelner ProjektwerberInnen aus
politischen oder anderen Gründen gegeben.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, arbeitet auf der
Grundlage des öffentlichen Interesses.
GR-Sitzung 25.04.2019
Es gibt in der Stadt Innsbruck etwas mehr
Grünflächen als den Pradler Friedhof. Das
wird es auch in Zukunft so sein. In der Verwaltung der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, stehen ca. 35 Hektar und in den letzten Jahren
sind etliche Quadratmeter dazugekommen.
Bei jedem größeren Bauprojekt wird bei Architekturwettbewerben großes Gewicht auf
die Freiflächengestaltung (Grünräume und
öffentlicher Raum) gelegt.
Das geht bis zur Aufforderung der teilnehmenden ArchitektInnen, sich intensiv in
Teams mit Landschaftsarchitektur im Wettbewerb zu beschäftigen. Gerade die Grüngestaltung im Umfeld von Bauprojekten, ist
der Stadt Innsbruck schon seit langem ein
großes Anliegen.
Das Wort "fair" kann man unterschiedlich
deuten - für mich heißt "fair" nicht nur für die
Einheimischen zu planen, sondern für alle.
Stadtplanung hat die Aufgabe, im öffentlichen Interesse die Bedürfnisse aller InnsbruckerInnen zu berücksichtigen: Junge,
Alte, Männer, Frauen und Menschen mit
verschiedener Lebensplanung und Bedürfnissen an den städtischen Raum. Das muss
alles berücksichtigt werden und ist gleich
wichtig. Nur dann handelt die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, fair, wenn sie auf alle diese Bedürfnisse achtet und mit ihnen respektvoll
umgeht.
Wenn ich "alle" InnsbruckerInnen sage,
möchte ich Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer zitieren: "Wer ist Innsbrucker/in?" Nicht
nur diejenigen, die seit fünf Generationen
mit ihrer Familie hier wohnen, sondern
jede/r, die/der hier wohnt, lebt, arbeitet, in
Ausbildung ist und seine Rente genießt.
(Beifall)
Das hat sie in der letzten Regierungsperiode oft gesagt. Die Menschen, die in der
Stadt Innsbruck leben, sind InnsbruckerInnen, unabhängig von der Herkunft. Für alle
diese hat die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, zu planen. Sie muss auch die Bedürfnisse der
kommenden Generation bedenken. Wir haben mit den vorhandenen Ressourcen sparsam umzugehen. Bodensparendes Bauen
ist eine wesentliche Maxime der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration.