Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.24
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Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
11.
unentgeltlich in ihr Eigentum.
4.
Die Stadt Innsbruck stellt die Zufahrt zu
den Grundstücken auf ihre Kosten
selbst her.
5.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
Kosten der Vermessung des Grundstücks
KG Wilten zur Aufnahme in den Grenzkataster.
6.
Die Stadt Innsbruck übernimmt das
Pachtverhältnis auf Grundstück
KG Wilten, mit
Landwirt in Hötting. Der
Pachtzins steht für das Jahr 2019 den
VerkäuferInnen des Grundstücks
KG Wilten zu, ab dem
Jahr 2020 steht der Pachtzins der Stadt
Innsbruck in Höhe von derzeit
pro Jahr zur Gänze zu.
7.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages und trägt
sämtliche in diesem Zusammenhang
anfallende Kosten.
8.
Die Stadt Innsbruck trägt sämtliche
Kosten im Zusammenhang mit diesem
Rechtsgeschäft, insbesondere die Kosten für die Vertragserrichtung, die Kosten der Beglaubigung und der grundbücherlichen Durchführung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Steuern, Abgaben und Gebühren, mit Ausnahme einer allfälligen Immobilienertragsteuer.
9.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Ehrungen der Stadt Innsbruck
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
12.
I-RA/0425/2019/SCM
Stadt Innsbruck, Kauf Grundstück
und 4/5-Miteigentumsanteile in
KG Wilten
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.04.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck nimmt das bis
30.04.2019 befristete Angebot zum
Kauf des Grundstücks
und
dem Erwerb von 4/5-Anteilen am
Grundstück
KG Wilten verbindlich an. Die Stadt Innsbruck kauft
das Grundstück
KG Wilten
von den MiteigentümerInnen
Grundstück
Alleineigentum.
2.
und übernimmt das
KG Wilten in ihr
Der Kaufpreis beträgt pauschal
€ 5.004.120,-- und ist in Raten zahlbar:
-
1. Rate 2019
ca. € 500.000,--
-
2. Rate 2020
ca. € 1.500.000,--
-
3. Rate 2021
ca. € 1.001.373,33
-
4. Rate 2022
ca. € 1.001.373,33
-
5. Rate 2023
ca. € 1.001.373,33
wobei die Raten wertgesichert nach
dem Verbraucherpreisindex 2015
(VPI 2015) mit Ausgangsbasis April 2019 sind. Alle fünf Ratenzahlungen
haben aus Vp. 5/846000-001000 zu erfolgen. Die Stadt Innsbruck stimmt der
Verpflichtungsermächtigung für die
Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 in
der jeweiligen Höhe zu.
3.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die
4/5-Miteigentumsanteile an Grundstück
KG Wilten von
GR-Sitzung 25.04.2019
10. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird mit der finanziellen
Abwicklung beauftragt.
Hier geht es um den Ankauf eines Gewerbegrundstückes durch die Stadt Innsbruck
im Westen der Stadt Innsbruck zu sehr
günstigen Konditionen.
Wir haben uns die Fläche näher angesehen
und sind nach internen Beratungen der Meinung, dass es Sinn macht, dieses für die
Stadtentwicklung strategisch wichtige
Grundstück anzukaufen und bitte, diesem
Ankauf zuzustimmen.