Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.30

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- 330 -

und Stubaitalbahn GmbH (IVB) zu erwirken,
dass die Haltestelle "Bilgeristraße" zur besseren Orientierung und Identifizierung mit
den örtlichen Bezeichnungen und Gegebenheiten in Haltestelle "Alte Talstation" umbenannt wird.

(Übergangs- und Schlussbestimmungen)
geregelt werden.

Beschluss (einstimmig):

Diese Vorlage ist der Schlüssel dafür, dass
alle GemeinderätInnen die notwendigen Informationen auch aus den Ausschüssen haben. Alle GemeinderätInnen, die Kraft der
erreichten Wahlzahl nicht in den Ausschüssen vertreten sind, sollen trotzdem an den
vorbereitenden Beratungen beteiligt sein.

Der Antrag des Stadtteilausschusses Igls
vom 16.04.2019 wird dem Inhalte nach angenommen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR Plach referiert die Anträge des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 24.04.2019.
23.

Maglbk/25039/RA-VL-GU/1
Novellierung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) 1975, Änderungsvorschlag
gemäß § 89 IStR

GR Plach referiert den Antrag des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 24.04.2019:
Gemäß § 89 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) schlägt
der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in Abänderung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 21.04.2016 und
16.06.2016, die in der als Anlage 1 angeschlossenen Gegenüberstellung des geltenden Stadtrechtes mit den Änderungsvorschlägen, Stand 12.04.2019, grün dargestellten Änderungen des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 der Tiroler Landesregierung vor.
Im Zuge der Novellierung soll eine Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 erfolgen. In diesem Zusammenhang soll eine Umreihung
der Paragrafen in der Weise vorgenommen
werden, dass die Bestimmungen über die
Entschädigungen sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge der Mitglieder des Gemeinderates (§ 14f) nicht im II. Abschnitt (Gemeindeorgane), sondern im letzten Abschnitt
GR-Sitzung 25.04.2019

Wenn man sich die Genese der Entstehung
ansieht, betrifft das eine im Vorfeld schon
passierten Reflexion im Sinne dessen, wie
eine Transparenz gegenüber allen GemeinderätInnen praktiziert werden kann.

Des Weiteren hat man evaluiert, wie die bisherigen partizipativen Elemente der BürgerInnenbeteiligung aussehen. Auf einer Seite
hat man aus den bisherigen BürgerInneninitiativen bzw. allen voran der BürgerInneninitiative Thema "Patscherkofel-Bergstation"
Lehren gezogen. Wir sind verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, dass bei der endgültigen Abstimmung über eine BürgerInneninitiative 50 % der Wahlberechtigten plus 1
Stimme benötigt wird.
Um eine Auflage im Rathaus zu erreichen
und dann auch diese zur Abstimmung zu
bringen, wurden im Verhältnis zu der hohen
Hürde, die uns durch die repräsentativ-demokratischen Grundsätze der Bundesverfassung vorgegeben sind, Anpassungen angenommen und dies auf ein verträgliches
Maß erhöht.
Des Weiteren hat man im Bereich des Petitionsrechtes eine Neuerung vorgesehen, die
eine große Errungenschaft innerhalb des
IStR darstellt. Man geht von einer Petition
zu einem "BürgerInnenantrag" über. Bei
ausreichender Unterstützung in der Höhe
einer halben Wahlzahl ist es möglich, dass
BürgerInnen einen Antrag direkt in den Gemeinderat bringen.
Sofern die Beschlussfassung durch den
Landesgesetzgeber erfolgt, sind Vorkehrungen in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Diesen BürgerInnen bzw. den Zustellungsbevollmächtigten wird ermöglicht, im Gemeinderat das Wort zu ergreifen und ihre
Anliegen im höchsten Gremium der Stadt
Innsbruck vorzutragen.
Darüber hinaus hat man sich die Stadtteilausschüsse angeschaut und eine Ungleich-