Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.34
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gierte Menschen, die in ihrem Stadtteil ehrenamtlich Verantwortung übernehmen und
sich seit Jahren den Problemen der IglerInnen und VillerInnen annehmen. Sie greifen
der dortigen Bevölkerung unter die Arme,
wenn es um aktiv werden geht.
Ich hoffe Ihr könnt Euch an den Stadtteilentwicklungsprozess Vill erinnern bzw. an den
Leitbildprozess.
Bgm.-Stellv. Gruber, wir waren gemeinsam
dort und haben das gefeiert. Wir haben den
VillerInnen gratuliert, dass sie das wunderbar mit dem Unterausschuss gemacht haben. Die Menschen waren eingebunden und
beteiligt.
Anschließend hat die Bevölkerung dort von
der Agenda-21-Stelle des Landes Tirol
€ 5.000,-- für mehr BürgerInnenbeteiligung
und weitere Maßnahmen zur Förderung der
nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zum
Entwickeln des Stadtteils bekommen.
Wir haben sie gelobt und zusammen mit der
Regierung ist ein tolles Gruppenfoto entstanden. Bgm.-Stellv. Gruber stand dabei
und das war super cool. Jetzt erfährt die
dortige Bevölkerung aus den Medien, dass
die Stadtteilausschüsse abgeschafft werden. Die VertreterInnen wären bereit gewesen, darüber zu diskutieren, diese Form der
BürgerInnenbeteiligung weiterzuentwickeln.
Nein, die dortigen BewohnerInnen werden
vor den Kopf gestoßen, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass sie einfach so und ohne Ersatz abgeschafft werden. Der Witz mit
neuen Petitionsvariante wurde von mir im
Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft vorgelegt, das
wisst Ihr ganz genau.
Das war damals eine Initiative vom Magistratsdirektor und mir und deshalb möchte ich
kurz etwas aus dem "Innsbruck - die Landeshauptstadt informiert" vom 22.4.2016
vorlesen:
"Petitionen erhalten mehr Gewicht. Der Novellierungsvorschlag zum IStR enthält auch
eine Novellierung bei den Petitionen. Das
IStR sieht derzeit vor, dass alle Petitionen
für Mitglieder des Gemeinderates zur Einsichtnahme bereitzuhalten sind. Zusätzlich
zur bisherigen Form der Petition soll es zukünftig eine weitere Variante geben.
GR-Sitzung 25.04.2019
Dafür müsste ein Formular ausgefüllt werden, das auf der Webseite der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt werden soll.
Wenn eine bestimmte Anzahl der wahlberechtigten BürgerInnen - mindestens so
viele Wahlberechtigte, als es der halben
Wahlzahl entspricht - dieses unterfertigen
und schriftlich einreichen, wird die Petition
wie ein Antrag eines Gemeinderatsmitglieds
im Gemeinderat behandelt.
Unsere Intention ist es, durch die zusätzliche Form der Petition den Anliegen der BürgerInnen mehr Gehör zu verschaffen."
Das erläutert Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer im Jahre 2016. Jetzt wird dieser Passus als Neuerung verkauft. Da sieht man,
dass die Leute aus dem PR- und Marketingbereich kommen. Empathische Politik ist
das nicht, liebe KollegInnen, das ist Marketing, PR und ein "Schmäh".
Wir haben damals im Ausschuss besprochen, wie wir die direkten demokratischen
Elemente ausbauen könnten und sind dann
auf den BürgerInnenantrag gekommen. Es
wurde ein Zusatz zu den bestehenden Maßnahmen vorgeschlagen und beschlossen.
Jetzt wird der Passus nicht als Zusatz, sondern als Ersatz für bestehende, traditionell
verankerte und sich entwickelnde BürgerInnenbeteiligungsinstrumente eingesetzt. Die
Bevölkerung hat nie eine Gelegenheit gehabt, sich einzubringen.
Ihr könnt Eure Meinung haben, das ist in
Ordnung und ich respektiere das voll und
ganz. Für mich ist aber dieser Prozess nicht
abgeschlossen. Die Bevölkerung müsste
die Möglichkeit haben, sich einzubringen.
Das ist jetzt nicht mehr gegeben.
In Igls fand eine Sitzung des Stadtteilausschusses statt - das habe ich in der Zeitung
gelesen -, in der Bgm. Willi sagte, dass er
diese Vorschläge mitnehmen werde, weil es
gute Argumente auf beiden Seiten gäbe.
Jetzt schottet sich eine Seite ab. Normalerweise ist ein Ausschuss ein vorberatendes
Gremium des Gemeinderates, der ausgehebelt wird, indem er plötzlich zur Klausur gemacht wurde, damit die ZuhörerInnen nicht
dabei sein können. Es wurde ein Kuhhandel
durchgeführt, jene Partei darf dies und die
andere jenes in die Änderung des IStR aufnehmen.