Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.38
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schüsse alleine sind für mich kein Vorzeigemodell, wie Stadtbeteiligungs- oder BürgerInnenbeteiligungsprozesse funktionieren.
GR Onay, zu Vorarlberg möchte ich noch
ein Wort sagen. Ja, die VorarlbergerInnen
haben diese Regelung in der Landesverfassung aufgenommen. Sie haben aber große
Probleme damit, dieses Gesetz tatsächlich
umzusetzen, da die Daumenschrauben sehr
eng sind. Momentan gibt es Bestrebungen,
dieses Modell aufzubrechen und neu zu formulieren, da es rechtskonform nicht länger
durchsetzbar ist und sich in den letzten Jahren nicht durchsetzen konnte.
Das IStR ist ein enges und straffes Rechtskonstrukt, das jahrelang funktionieren muss.
Man kann sich nicht einbetonieren und
Grenzen setzen. Wenn sich in 10 Jahren etwas ändert, weil es einen neuen Stadtteil
gibt, müssten wir das IStR wieder ändern.
Das hat keinen Sinn. Man braucht ein
Grundgerüst und eine Struktur die funktioniert. Diese muss so einfach wie möglich
sein, damit sich diese Stadt weiterentwickelt. Ich habe keine Lust, dass wir in fünf
Jahren - weil zwei neue Stadtteile entstehen
oder Menschen glauben, dass sie einen
neuen Stadtteil gründen müssen - das Gesetz wieder zu ändern.
Wir benötigen dazu eine 2/3-Mehrheit und
haben die gleichen Diskussionen nochmals.
Wir brauchen ein einfaches Grundkonstrukt,
mit dem wir die nächsten Jahre arbeiten
können. Darum sind wir nicht der Meinung,
dass wir das BürgerInnenbeteiligungsmodell
in irgendeiner Form im IStR verankern müssen, man kann sich auch auf anderen Wegen einigen.
Ich habe vorher schon gesagt, GR Onay,
dass es Deinen Ausschuss auch ohne Verankerung im IStR gegeben hat, deshalb mache ich mir jetzt keine Sorgen, dass man
solche Dinge auch anders lösen kann.
Wir werden heute den Antrag einbringen,
dass ein neues Konzept überlegt werden
muss. Wir nennen die Inititative BürgerInnenräte. BürgerInnenräte sind sehr straff
und eng organisiert, man kann sie nicht für
alle Dinge verwenden und sind nicht für alle
Dinge sinnvoll. Wie dieses Modell am Ende
aussieht, dazu hoffe ich, dass wir in einem
ersten Schritt das in Form einer Beteiligung
miteinander lösen werden.
GR-Sitzung 25.04.2019
GR Mag. Krackl: Ich kann mich in vielen
Dingen meinen Vorrednern anschließen zumindest jenen, die hier mitgewirkt haben
und auch den Ausführungen von GRin
Mag.a Seidl.
Die Zusammenarbeit bei diesem Entwurf
war in den letzten Monaten über Fraktionsgrenzen hinweg sehr positiv. Es wurde ohne
Scheuklappen diskutiert und man ist zu einem guten Ergebnis gekommen, auch wenn
es in der Öffentlichkeit anders dargestellt
wird.
Vorher haben wir gehört, dass dies ein Diktat der Mehrheit ist. Umgekehrt kommt mir
in der öffentlichen Wahrnehmung vor, dass
es ein Diktat der Minderheit gibt. Mit dem
werden wir aber leben können, genauso wie
mit persönlichen Untergriffen und Gemeinheiten. Das sind wir mittlerweile gewohnt
und auf das werden wir nicht mehr reagieren.
Demokratische Entscheidungen als Willkür
zu bezeichnen ist sehr speziell. Auf diese
Ebene möchte ich mich nicht begeben. Ich
möchte einfach nur kurz ein paar Punkte
aus dem IStR hervorheben, die der Öffentlichkeit schon präsentiert wurden.
Über die Petition-neu wird viel gesprochen.
Ich möchte festhalten, dass das eine andere
Petition-neu ist als damals im letzten Entwurf. Es stimmt nicht, dass das genau das
Gleiche ist.
Wir haben das sehr lange und intensiv diskutiert und sind zu der Meinung gekommen,
dass wir bei dieser neuen Petition die Möglichkeit schaffen wollen, dass der/diejenige,
die/der die Petition einbringt, bei Erreichen
der Unterschriftenanzahl auch selber im Gemeinderat referieren und mitdiskutieren
kann. Das ist der/der sogenannte Zustellungsbevollmächtigte oder Petent/in, der als
Verantwortliche/r gegenüber der Stadt Innsbruck auftritt.
Das ist ein Thema, das es bisher nicht gab
und auch in keinem anderen Entwurf enthalten war. Das ist ja der große Hebel. Keiner
wird glauben, dass bei einem einfachen Anliegen, das man über einen normalen Gemeinderatsantrag abwickeln kann, 600 Unterschriften gesammelt werden, wenn aus
40 Gemeinderäten nur einer gefunden werden muss, der den Antrag einbringt.