Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.54

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- 354 -

Vor der Einführung des Christkindlmarktes
war gähnende Leere, nicht erst ab Jänner worüber man heute stöhnt -, sondern schon
ab Mitte November. Bis Mitte Februar war
dieser Bereich vom Tourismus wie abgeschnitten. Darum muss ich vor allen den Hut
ziehen, die sich in den Stadtteilen bemühen,
diese zu beleben.
Hätten wir nicht Personen, die das zum großen Teil in ihrer Freizeit machen, bräuchten
wir viel mehr Geld für Stadtmarketing. Vielen Dank dafür!

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F21, Pradl, Bereich
Sillhöfe 10a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ix), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Mag. Anzengruber, Bsc; einstimmig):

Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus, Bereich "Wirtschaft und Tourismus", vom
15.03.2019 (Seite 353) wird angenommen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GRin Heisz referiert die Subventionsanträge
des Kulturausschusses vom 06.04.2019:

30.

(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)

28.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.

Maglbk/27146/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B16, Reichenau, Bereich Prof.-Martin-Spörr-Straße 4
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B6 und Nr. RE-B6/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 11.04.2019:

Beschluss (einstimmig):

29.

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B16, Reichenau, Bereich Prof.-Martin-Spörr-Str. 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B6 und Nr. RE-B6/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.

Maglbk/27344/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F21, Pradl, Bereich
Sillhöfe 10a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ix), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR-Sitzung 25.04.2019

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.04.2019:

Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn