Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.113
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Frage 2:
Welche Kosten entstehen der Stadt durch die Gewährung des angeführten Sonderurlaubs?
Antwort:
Der Stadt Innsbruck entstehen dadurch primär keine zusätzlichen Mehrkosten, da eventuell dienstverrichtende Mitarbeitende dies mit Zeitausgleich abgegolten bekommen.
Frage 3:
Soll der Sonderurlaub nur den Angehörigen evangelischen Glaubens A.B. und
H.B. zukommen oder auch anderen Personen protestantischen oder altkatholischen Glaubens?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Falls der Sonderurlaub nur Angehörigen evangelischen Glaubens A.B. und H.B.
zuerkannt werden soll, welche Begründung liegt dem zugrunde und ist darin keine
Diskriminierung zu erblicken?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie ist die medial publizierte Aussage des Hm. Bürgermeisters, Zitat:" Das ist gerechtfertigt", vor dem Hintergrund des einschlägigen Urteils der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der bundesrechtlichen Vorschriften zu argumentieren?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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