Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.124
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Antwort:
nein
Frage 18:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es ist möglich, dass aufgrund des Datenschutzes oder der Amtsverschwiegenheit Unterlagen von Arbeitsgruppen nicht öffentlich sind bzw. nicht zugänglich gemacht werden können.
Frage 19:
Über welche Stelle, welches Büro werden die Teilnehmerlnnen der Arbeitskreise,
Arbeitsgruppen etc. zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen bzw. wie erfolgt die
Einladung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 20:
Werden bei jeder Sitzung der jeweiligen Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen etc.
Niederschriften angefertigt?
Antwort:
In der Regel werden nach Bedarf Protokolle angefertigt.
Frage 21:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 20.
Frage 22:
Wenn ja, von wem?
Antwort:
Die Protokollierung wird durch den/die jeweilige/n Vorsitzende/n durchgeführt bzw. veranlasst.
Frage 23:
Wenn ja, liegen diese Niederschriften für alle demokratisch gewählten GemeinderätInnen auf?
Antwort:
nein
Frage 24:
Wenn ja, wo liegen diese Niederschriften auf?
Antwort:
entfällt
Frage 25:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es handelt sich um nicht öffentliche Sitzungen, die dem Datenschutz und
dem Amtsgeheimnis unterliegen.
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