Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.127
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(zu Punkt 40.10)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.04.2019
Ehemalige Stadtbücherei Colingasse, Nachnutzung der Räumlichkeiten;
Zahl GfGR/54/2019;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 28.03.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 28.03.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK hat bei der Gemeinderatssitzung am
12.07.2018 einen Antrag bezüglich der Nachnutzung der alten Stadtbibliothek in der Colingasse
eingebracht, mit dem Ziel, in diesem Gebäude ein überparteiliches SeniorInnenbegegnungszentrum zu errichten. Aufgrund der Sommerpause wurde der Antrag erst bei der Gemeinderatssitzung am 11.10.2018 behandelt.
Im Ergebnis wurde der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2018 eingebrachte Antrag dem Stadtsenat zu selbstständigen Erledigung zugewiesen, welcher in Folge
den Antrag abgelehnt hat.
Wie die Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK in Erfahrung bringen konnte, hatte die
Innsbrucker Stadtregierung bereits zum Zeitpunkt der Behandlung des Antrages im Innsbrucker
Gemeinderat (11.10.2018) konkrete Pläne für die Nachnutzung der alten Stadtbibliothek, dahingehend, dass die Räumlichkeiten in der Colingasse für Büros des Stadtmagistrates verwendet
werden sollen. Umso verwunderlicher ist es, dass man im Zuge der Diskussion über den Antrag
seitens der Innsbrucker Stadtregierung es nicht der Mühe wert gefunden hat, den Innsbrucker
Gemeinderat darüber zu informieren, dass es bereits konkrete Pläne für die Nachnutzung gibt.
Die Zuweisung des Antrages zur selbstständigen Erledigung an den Stadtsenat war daher offensichtlich eine Farce, da zum Zeitpunkt der Zuweisung die Mitglieder des Stadtsenates, vor allem
jene der Stadtregierung, sich bereits für eine andere Nachnutzung entschieden haben, und die
Ablehnung des Antrages nur mehr ein "Proforma-Beschluss" war.