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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.180

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Die Höhe des Kautionsbeitrages ist in Graz mit der Hälfte der vereinbarten Bruttokaution bemessen , beträgt jedoch maximal 1.000 Euro. Wer bereits schon einmal einen
Kautionsbeitrag erhalten hat, kann erst dann einen weiteren Kautionsbeitrag erhalten,
wenn der geleistete Beitrag zur Gänze zurückbezahlt wurde.
Die Gewährung sollte sich nicht nur an der Einkommenshöhe orientieren, sondern
auch an der Anzahl der Kinder, etc. Graz kann hier durchaus als Vorbild dienen.
Die Gewährung eines solchen Kautionsbeitrages ist eine freiwillige Leistung der Stadt,
somit besteht kein Rechtsanspruch.

Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr

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