Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.45
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Bezüglich der Zulagen hat Bgm.-Stellv. Lassenberger vorhin schon alles gesagt. Ich bin
nur etwas verwirrt, weil Herr Bürgermeister
mögliche Kosten im Rahmen von
€ 20.000,-- bis € 400.000,-- nannte. Letztens haben wir bei einer Besprechung bei
uns im Klub FD Mag. Rupprechter darauf
angesprochen und er meinte, dass es sich
dabei um einen Schreibfehler handelt. Es
sind € 200.000,-- und € 400.000,--. Allerdings muss man sagen, dass die Stadt
Salzburg auch eine Tochtergesellschaft inkludiert hat und es bei uns deshalb wohl
günstiger ausfallen wird.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: MDin Mag.a Herlitschka, MSc
hat mir versichert, dass meine Ausführung
vorhin richtig war. In Salzburg haben sie
€ 20.000,-- für die Beratung bei den Ausschreibungsmodalitäten benötigt. Dafür bedarf es nämlich einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Das muss europaweit ausgeschrieben werden. Deshalb ist das auch
eine relativ komplexe Angelegenheit.
Wenn man aus der Ausschreibung schließlich ein Unternehmen gefunden hat, das als
Bestbieter hervorgegangen ist, dann sind
das die Kosten, die in Salzburg letztendlich
angefallen sind. Ich gehe davon aus, dass
wir günstiger davonkommen, da die Stadt
Salzburg 3.300 MitarbeiterInnen, und davon
viel mehr Bedienstete im Stadtmagistrat angesiedelt hat.
Durch unsere stadteigenen Töchterunternehmen, wie die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) und Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD) haben wir weniger MitarbeiterInnen im Stadtmagistrat
selbst, sondern ein guter Teil des Personals
ist außerhalb in diesen Unternehmen angesiedelt.
GR Mag. Plach: Ergänzend möchte ich
noch drei Punkte zu diesem Thema ansprechen. Wir haben uns auch über diese Vorlage gewundert, da dieser Grundsatzbeschluss - mit einem beträchtlichen Delta in
der Finanzierung - kaum klare Signale hat,
in welche Richtung es nun gehen soll. Was
wir wissen, ist, dass die MitarbeiterInnen im
Stadtmagistrat schon lange auf lang angekündigte Gehaltsreformen warten und bis
GR-Sitzung 25.05.2023
dato aber wenig bis nichts daraus geworden
ist.
Zweitens sind die Gehaltsbänder, die immer
angesprochen werden, nicht der Weisheit
letzter Schluss. Man muss sich auch diese
ganz genau anschauen. Wenn man nämlich
zu lange Bänder abschafft, aber bei den
Einstufungen durch Gehaltsbänder so viele
Spielereien hat, dass im Endeffekt neuerdings kein transparentes und dem Anspruch
des öffentlichen Dienstes gerechtes Gehaltsschema erzielt wird, dann ist das auch
nicht der Sinn und Zweck.
Ich bin der Meinung, dass wir durch die
Rücknahme einiger Maßnahmen von vergangenen Gehaltsschemen - und was wir
mit möglichen Einsparungsmaßnahmen aus
der Vergangenheit besser gemacht haben das Rad nicht neu erfinden müssten.
Wir sind uns alle einig, dass wir jetzt handeln müssen. Zudem sind wir uns auch einig, dass es Stellschrauben gibt, die ganz
aktuell am Tisch liegen. Dabei spiele ich
z. B. auf eine Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes und des Innsbrucker Vertragsbediensteten- und Beamtengesetzes seitens des Landes an. Es geht
darum, dass man die Möglichkeit einführen
möchte, den Bediensteten ein Klimaticket
für Tirol zukommen zu lassen.
Wir wissen, dass die ZPV sowie andere Seiten des Rathauses bereits Druck gemacht
haben, dass diese Möglichkeit auch für die
Stadt Innsbruck übernommen wird. Allerdings habe ich weder von Seiten des Herrn
Bürgermeister noch von den Personalverantwortlichen diesbezüglich etwas vernommen.
Wir müssen wirklich alle Hebel in Bewegung
setzten, damit auch wir als Stadt vorwärtskommen. Die Mitarbeitenden des Tiroler
Landhauses bekommen nämlich - ganz
gleich, wie lang ihr Pendlerweg ist - ein Klimaticket Tirol zur Verfügung gestellt. Das ist
ein wirklich tolles Signal, welches das Landhaus damit ausstrahlt.
Wenn das Rathaus hier nicht nachzieht,
dann werden unsere MitarbeiterInnen sich
irgendwann fragen, warum sie sich die Arbeit für die Stadt Innsbruck überhaupt noch
antun. Sie bekommen nämlich nicht nur weniger bezahlt, sondern ihnen bleiben auch
solche Benefits verwehrt.