Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.55

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4.

Die Bedeckung der Kosten für den Ankauf des Grundstückes 587, KG Amras, in Höhe von
(inklusive 3,5 % GrESt und 1,1 % Eintragungsgebühr) ist auf der Haushaltsstelle AOB 258 Fonds 846000 Finanzposition 1.001100, Unbebaute Grundstücke, Haushaltsprogramm P0000
GRUNDSTUECKSANKAUF, Deckungsring P.258-1, gegeben.

März 2019 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht wurde,
weil es an diesem Standort mülltechnisch
wirklich wild ausgesehen hat.

Im vorliegenden Kaufvertrag soll Punkt V. 2.
wie folgt geändert werden:

Nachdem die Firma im Dezember 2019
schließlich in Konkurs gegangen ist, hat
GERECHT auch davon berichtet. Ende
März 2020 hat es daraufhin im Innsbrucker
Mitteilungsblatt "Innsbruck informiert" geheißen, dass diese Sache Ende März 2020 erledigt sei. Wie wir wissen, schreiben wir
mittlerweile aber bereits das Jahr 2023.

2. Die Übergabe und Übernahme des
Kaufgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss der Käuferin erfolgt mit Vertragsunterfertigung. Mit diesem Tag gehen sohin
Besitz, Gefahr und Nutzung auf die
Käuferin über. Festgehalten wird,
dass von der Käuferin keine Bestand- oder sonstigen Nutzungsverhältnisse jeglicher Art übernommen
werden.

Das bedeutet, dass da oben vier Jahre lang
gefährliche Stoffe im Freien gelagert wurden. Bei jedem Regen bestand Gefahr,
dass diese Stoffe in den Boden gelangen.
An diesem Beispiel sieht man aber, wie
langsam sich - trotz des Wissens über diese
Mülllagerung und ihrer Umweltschädigung die Amtsmühlen drehen. Allerdings möchte
ich hier nicht nur die Stadt Innsbruck in die
Pflicht nehmen, sondern auch das Land Tirol. Das Land wusste nämlich auch schon
seit 2019 darüber Bescheid.

26.

Maglbk/49560/LA-LSA/1/SCW
Vereinbarung Ersatzvornahme
Feldstraße 12, 6020 Innsbruck

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.05.2023:
Die Stadt Innsbruck stimmt dem Abschluss
der Vereinbarung Anlage ./1 mit der RAGG
gmbH, der Deponie Betriebs GmbH, der
P&R VerwaltungsGmbH und der Republik
Österreich zu.
Mit dieser Vereinbarung wird die mit Bescheid des Bürgermeisters als Bezirksverwaltungsbehörde vom 22.04.2021, ll-BGV04663e/2012 (Anlage ./2), angeordnete Ersatzvornahme der Entfernung sämtlicher
Abfälle in der Abfallbehandlungsanlage der
HAZI Huter Abfallzentrum Innsbruck GmbH
auf den Grundstücken 1216/23, 1209/10,
1209/18, 1209/15 und 1209/20, alle KG Wilten betreffend, auch auf das zwar von der
Abfallbehandlungsanlage, nicht aber vom
genannten Bescheid umfasste Grundstück 2006 KG Wilten ausgedehnt.
GR Depaoli: Es ist mir eine besondere
Freude festzustellen, dass sich in dieser
Causa doch noch etwas getan hat - auch
wenn von der Chronologie her bereits im
GR-Sitzung 25.05.2023

Mit dieser Ersatzvornahme, die wir heute
beschließen, wird diese unendliche Geschichte irgendwann doch noch einmal abgeschlossen werden können. Wenn man
bedenkt, dass da oben seit vier Jahren eine
Sondermüllsammelstelle im Freien platziert
ist, ist die Beseitigung wirklich im höchsten
Maße dringlich, und ich hoffe - und bin
gleichzeitig froh -, wenn das ehestmöglich
geschieht.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.05.2023 (Seite 546) wird angenommen.
27.

Maglbk/43879/LA-LSA/1/KOB/1
Stadt Innsbruck - Tiroler gemeinnützige Wohnungsbau und Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI), Verlängerung des Baurechtsvertrages auf Grundstück 1838/2, vorgetragen in EZ 3872, KG Hötting
(Rehgasse 6 - 12), Errichtung eines Wohnheimes für bedürftige
Menschen

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.05.2023: