Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.106

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rInnen, die auch einmal ihren Urlaub konsumieren müssen und das gesamte Ampelnetz in der Stadt Innsbruck zu betreuen haben. Dazu kommen alle Defekte und Ausfälle. Ich finde es toll, dass mir so viel Einfluss in die operative Tätigkeit zugestanden
wird. Vielleicht bin ich auch noch schuld,
wenn irgendwo ein Pflasterstein locker oder
zu spät verlegt wird.
Da in dem Bereich auch neue Sicherheitsvorkehrungen für FußgängerInnen getroffen
werden müssen, kann man die Regelung
nicht einfach umändern, solange die Ampeln nicht entsprechend signalisiert sind.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich stelle den
Antrag
auf Schluss der Debatte.
Bgm. Willi: Über einen Antrag auf Schluss
der Debatte ist sofort abzustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag auf Ende der Debatte wird angenommen.
GR Depaoli: Wir haben die Informationen
gehört. Ich kann daher für das Protokoll
festhalten, wenn vor zwei Tagen noch von
einer Umsetzungszeit von einem Monat gesprochen wurde, dass es nach dem heutigen Tag noch 28 Tage dauern wird, bis in
dem Bereich etwas passiert. Ich werde mir
das auf jeden Fall notieren und werde nach
dem Zeitraum prüfen, ob die Umstellung erfolgt ist.
Beschluss (einstimmig):
Der beiliegende Bericht der Geschäftsstelle
für Gemeinderat und Stadtsenat vom
23.03.2023 samt Beschlussvorschlag zu
dem in der Sitzung des Gemeinderates vom
15.12.2022 eingebrachten Antrag von
GR Mayer, welcher in der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023 inhaltlich angenommen wurde, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Tiefbau-Straßenverwaltung, vom 14.02.2023
wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 25.05.2023

52.4

MagIbk/54511/GfGR-AT/53/2023
Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG und TIGAS-Erdgas Tirol
GmbH, Transparenz bei Strompreis- und Gaspreiserhöhung
(StRin Mag.a Mayr)

GRin Mag.a Seidl: Wir werden gegen die
Kenntnisnahme stimmen, denn ich bin mit
der Antwort überhaupt nicht zufrieden. Das
muss aber jede/r für sich selber entscheiden. Die Stadt Innsbruck ist Eigentümervertreterin der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) und dasselbe gilt für die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) und die Erdgas
Tirol GesmbH (TIGAS). Auf alle im Landeseinfluss stehenden Beteiligungen kann sehr
wohl Einfluss auf die Strompreise und die
Gewinnmaximierung genommen werden.
Dazu kann man Gesellschafterbeschlüsse
treffen. Die AktionärInnen haben ein Recht
darauf. Daher akzeptiere ich die Antwort
von der IKB absolut nicht, dass nichts möglich ist und die Stadt Innsbruck keine
Rechte hat. Daher nehme ich den Bericht
nicht zur Kenntnis, denn das ist einfach eine
Augenauswischerei.
StRin Mag.a Mayr: Daran sieht man, wie
eine Aktiengesellschaft einen "schlanken
Fuß" erreicht und sich auf die Blackbox, wir
sind eine Aktiengesellschaft und haben ein
entsprechendes Recht, zurückziehen kann.
Ich finde die Antwort auch sehr schmal,
wenn ausgeführt wird, dass man gar nichts
dazu sagen kann, wie die Strompreise zustande gekommen sind. Transparenz ist
schon fast ein Anliegen, das man politisch
gar nicht mehr in Anspruch nehmen darf.
Ich werde den Bericht aber trotzdem zur
Kenntnis nehmen. Warum? Die Sachlage ist
so und das muss man einfach akzeptieren.
Wenn wir dies ändern wollen, müssen wir
prüfen, wie wir die Aktiengesellschaft einfach auflösen und wieder mehr Mitsprache
bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) erlangen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Inhaltlich ist
dem Bericht nichts hinzuzufügen, denn die
rechtlichen Rahmenbedingungen liegen vor.
Die Möglichkeit als Eigentümerin besteht
quasi bei den Dividenden, die entsprechenden Mittel in den Gremien nach bestem
Wissen und Gewissen zu verteilen. Gerade
wenn wir solche Antworten vorliegen haben,
wird sich ein Gremium wie der Gemeinderat