Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.130

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 621 -

53.14 MagIbk/54511/GfGR-AT/90/2023
Rechtsabbiegen bzw. Fahren bei
Rot für Radfahrende, Beenden der
Testphase und Verzicht auf Einführung (GR Depaoli)
GR Depaoli: Die Sehbehinderten und Blinden hören nur ein akustisches Signal, wenn
sie die Straße queren dürfen, und gelangen
dann in eine Konfrontation mit den bei Rot
abbiegenden RadfahrerInnen. Bis jetzt war
diese Lösung nicht notwendig und ist daher
auch nicht in Zukunft anzustreben. Die Radfahrenden werden dazu aufgefordert, anzuhalten, allerdings ist das im Verkehrsfluss
nicht mehr der Fall, wie wir wissen, da viele
RadfahrerInnen auf dem Gehsteig fahren.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Die Testphase soll in der Stadt Innsbruck
nicht eingeführt werden, sodass kein Abbiegen für Radfahrende möglich ist.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ
und GERECHT, 8 Stimmen):
Die von GR Depaoli beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB, 6 Stimmen; gegen FPÖ
und GERECHT, 8 Stimmen):

deutig geregelt. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmungen ist die Polizei
zuständig."
Ich weise daher die Absätze a) und b) des
Antrages von GR Depaoli a limine zurück,
da keine Zuständigkeit vorliegt. Lediglich
der Punkt c) kann einer Diskussion unterzogen werden.
GR Depaoli: Der Bürgermeister hätte die
Möglichkeit mit der Landespolizeidirektion
Gespräche zu führen, wie wir die Sache ein
wenig besser in den Griff bekommen. Wir
wissen auch, dass sich auf Schutzwegen
und Gehsteigen einige RadfahrerInnen bewegen, allerdings ist das nicht erlaubt. Aus
diesem Grund kann man sehr wohl in einen
Austausch mit der Landespolizeidirektion
treten, wie wir das Problem gemeinsam in
den Griff bekommen könnten.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Die Punkte a) und b) des von GR Depaoli in
der Sitzung des Gemeinderates am
25.04.2023 eingebrachten Antrages werden
vom Bürgermeister zurückgewiesen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
ALI und GRin Mag.a Duftner, 13 Stimmen):

Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 25.04.2023 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.

Der Punkt c) des von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 25.04.2023
eingebrachten Antrages wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

53.15 MagIbk/54511/GfGR-AT/91/2023

53.16 MagIbk/54511/GfGR-AT/92/2023

Verstöße von Radfahrenden, Erstellung eines Konzepts zur Vermeidung und rechtliche Grundlage zur Verfolgung (GR Depaoli)
Bgm. Willi: Ich darf nach Rücksprache mit
der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, Folgendes verlesen:
"Die Verhaltensregelungen für Radfahrer im
Straßenverkehr sind in den Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein-

GR-Sitzung 25.05.2023

KlimaaktivistInnen, Anzeige bei
Straßenblockaden (GR Depaoli)
GR Depaoli: Ich habe die Personen im Antrag als KlimaaktivistInnen bezeichnet, allerdings sind sie das für mich nicht. Letztendlich haben wir in einer Anfragebeantwortung
erfahren, dass es auch größere Probleme
hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs gibt,
wenn solche Straßenblockaden auftreten.
Bei den Linien der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) können einzelne BusfahrerInnen nicht mehr ab-