Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.143

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weitermachen, denn wir können nicht so
einfach zur Tagesordnung übergehen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich bin leider nicht befugt, Personalagenden zu beantworten. Ich habe nicht einmal einen Zugriff darauf. Die Zuständigkeit
obliegt dem Herrn Bürgermeister.
GR Depaoli, hast Du noch eine Rechnung
mit der Berufsfeuerwehr Innsbruck offen …
(GR Depaoli: Das hat damit überhaupt
nichts zu tun.)
Ich weiß nicht, warum Du Dich jetzt so
schnell wehrst. Du hast heute nicht nur auf
die Berufsfeuerwehr, sondern auf den gesamten Stadtmagistrat einen Angriff gemacht. Es werden Behauptungen aufgestellt, dass die Mag.-Abt. I, Personalwesen,
falsche Aussagen macht. Ich habe leider
keinen Zugriff und kann das nicht richtigstellen.
Die Fragen zum Personal bei der Berufsfeuerwehr wurden von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, beantwortet und dazu kann vielleicht der Bürgermeister etwas sagen. Ich
finde es schon beschämend, wie Du den
Stadtmagistrat beschuldigst, dass falsche
Informationen herausgegeben wurden. Du
greifst hier speziell die Berufsfeuerwehr an,
die tagtäglich im Einsatz ist. Du hast zwei
Anfragen zur Berufsfeuerwehr eingebracht
und zu beiden hast Du die Debatte eröffnen
lassen. Wenn Du eine Rechnung mit der
Berufsfeuerwehr offen hast, dann sage es
offen und ehrlich und kritisiere nicht MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck zutiefst, die
sich für andere in Gefahr begeben und für
den Schutz und die Sicherheit in unserer
Stadt sorgen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zum Thema
Sachbezug möchte ich auch etwas sagen.
Bei der Anfragebeantwortung der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 15.05.2023 findet man eine Beladeliste für das Kommandofahrzeug mit einer handschriftlichen Notiz. Dieser Vermerk
ist nicht unterschrieben. Daher würde ich
gerne wissen, ob es weitere Unterlagen
gibt. Aus der Notiz ist zu entnehmen, wenn
der Branddirektor Bereitschaft hat, kann er
das Fahrzeuge mit nach Hause nehmen
und es wird kein Sachbezug verrechnet.
26.000 km ist schon eine sehr hohe Summe
und die verlesene Notiz ist für mich keine
GR-Sitzung 25.05.2023

ordentliche Aktenführung. Nur handschriftlich etwas ohne Unterschrift zu vermerken,
ist sehr fragwürdig, denn wir wissen gar
nicht, wer die Genehmigung erteilt hat.
Ich bin mir nicht sicher, ob es zielführend ist
- wir sprechen nicht über den Wohnort, aber
dieser liegt nicht ganz nah -, wenn man Offiziere rund um die Uhr in Dienst hat, dass
der Branddirektor extra von Zuhause zur Arbeit kommen muss. Eine solche Vorgangsweise ist bei einem Großbrand einleuchtend, aber nicht bei den sonstigen Diensten
der Berufsfeuerwehr. Daher ist bitte zu hinterfragen, ob es außer der genannten Notiz
keine Unterlagen gibt, denn das ist mir persönlich einfach zu wenig. Dadurch ist auch
keine Sicherheit für den Branddirektor gegeben, dass er das Auto wirklich nutzen darf.
Der Vermerk bezieht sich nur auf den Bereitschaftsdienst des Branddirektors. Nun
wird die nächste Anfrage einlangen, wie oft
gab es solche Bereitschaftsdienste? Wo
stand das Auto? Das Fahrtenbuch ist zu
prüfen. Gewisse Dinge müssen hier hinterfragt werden.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
ich muss auch dazu sagen, dass nicht nur
GR Depaoli solche Anfragen stellt, sondern
auch aus der Mitarbeiterschaft Unmut zu
Tage kommt. Dort rumort es. Das muss
man hören und darauf reagieren. Diese Diskussion ist jetzt natürlich um die Neuanschaffung des Audi Q8 berechtigt entflammt, wodurch natürlich gewisse Dinge in
Frage gestellt werden.
Das Personal liegt in der Verantwortung des
Bürgermeisters, allerding bist Du, Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, für den
Ablauf bei der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, zuständig. Diese Dinge sind auf solide Beine zu stellen. Es ist mir zu Ohren
gekommen, dass es einen Vertrag gibt, der
dem Branddirektor zusagt, dass er das
Fahrzeug nutzen kann. Die vorgelegte Notiz
ist für mich kein Vertrag, und ich weiß nicht
einmal, wer sie verfasst hat. Ist dadurch die
rechtliche Abdeckung überhaupt gegeben?
Wer ein Dienstfahrzeug für private Zwecke
nutzt, wird einen Sachbezug abführen müssen. Das ist meines Wissens nach überall
so. Eine solche Vorgangsweise ist auch hier
anzuwenden, denn wir sprechen von einem
Dienstfahrzeug der Stadt Innsbruck. Wir be-