Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.258

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(zu Punkt 54.4)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 22.05.2023

Kulturquartier St. Bartlmä, Erledigungsstand des Prüfantrages vom 15.07.2021;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/38/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.04.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.04.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In der Gemeinderatssitzung am 15. Juli 2021 hat der Innsbrucker Gemeinderat einstimmig
beschlossen:
"Der Gemeinderat möge beschließen, der Bürgermeister der Stadt Innsbruck wird beauftragt
gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat, unter Einbindung der zuständigen gemeinderätlichen Gremien und Ausschüsse zu prüfen, ob die Errichtung eines Veranstaltungszentrums/Kulturquartier St. Bartlmä basierend auf Fakten und Zahlen für die Stadt
Innsbruck überhaupt möglich ist."
Seither hat man von dem Prüfantrag seitens des Bürgermeisters nichts mehr gehört bzw. gelesen.
Frage 1:

Liegt dem Bürgermeister bereits ein Prüfergebnis zum gegenständlichen Prüfantrag
vor, und wenn ja, seit wann liegt dem Bürgermeister das Prüfergebnis vor?

Antwort:

Das Prüfergebnis liegt dem Bürgermeister seit ca. einem Jahr vor. Die Weiterleitung hat bis dato nicht stattgefunden, da noch die Gespräche mit dem Eigentümer abgewartet wurden (siehe Antwort zu Frage 4).

Frage 2:

Wenn ja, wann werden die zuständigen gemeinderätlichen Gremien bzw. Ausschüsse über das Prüfergebnis vom Bürgermeister informiert?

Antwort:

Das Prüfergebnis wird dem Gemeinderat bei der Gemeinderatssitzung am
15.06.2023 zur Kenntnis gebracht.

Frage 3:

Wenn nein, woran liegt es, dass noch kein gegenständliches Prüfergebnis vorliegt?