Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.275
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Eine Ausschreibung seitens der IVB ist dann möglich, wenn seitens der Stadt Innsbruck
geeignete Standorte für E-Carsharing bereitgestellt werden können, der Aufwand für die
infrastrukturelle Ausstattung der Standort sowie der finanzielle Bedarf für den laufenden
Betrieb kalkulierbar sind und dann die Bedeckung für alle Positionen durch die Stadt Innsbruck zugesagt wird. Nach Abschluss der genannten vorbereitenden Arbeiten und Beschlussfassung der Stadt Innsbruck zur Finanzierung des Projektes kann dann der weitere
zeitliche Ablauf abgeschätzt werden.
Frage 1:
Wann wurde die Ausschreibung veröffentlicht?
Antwort:
Es erfolgte noch keine Ausschreibung.
Frage 2:
Welche konkreten Anforderungen wurden gestellt?
Antwort:
Zur Formulierung der Anforderungen werden die Ergebnisse der beauftragten
Konzeptstudie abgewartet.
Frage 3:
Bis wann wurde das Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
Das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden.
Frage 4:
Wie viele BieterInnen haben angeboten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Welche/r Anbieter/in ging als Bestbieter/in aus dem Verfahren hervor?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Wie hoch ist das Budget, welches für die Umsetzung geplant ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 7:
Wurden mit dem/der Bestbieter/in bereits Verhandlungen geführt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 8:
Wie gestaltet sich der weitere Umsetzungs- bzw. Projektplan?
Antwort:
Im Sommer 2023 wird eine Konzeptstudie vorliegen. Nach dieser werden die
optimalen Standorte gesucht.
Frage 9:
Wie wurden die konkreten Standorte für die Mietstationen ausgewählt (Kriterien)?
Antwort:
Die bisher vorgeschlagenen Standorte orientieren sich daran, dass die
Grundstücksflächen in städtischem Besitz (bzw. im Besitz der städtischen
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