Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.304
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(zu Punkt 55.3)
StR Rudi Federspiel
1. Bgm .-Stv. Markus Lassenberger
GRin Beatrix Klaus
Stadtmagistrat Innsbruck
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
/ ") ~ 25. Mai 2023
0. R· .4-F/ SJ / 2Cc3
Grin Astrid Denz
~;1
Geechäft5$telle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 24.05.2023
Anfrage
betreffend die Gewährung von Subventionen an Kapitalgesellschaften
§ 3 Abs. 4 der „Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln durch die
Landeshauptstadt Innsbruck 2021" (Subventionsordnung 2021) lautet wie folgt:
„Förderungen von gewinnorientierten Unternehmungen dürfen nur in ganz besonders zu
begründenden Ausnahmefällen vorgenommen werden."
In der Vergangenheit zeigte sich das Bild, dass einerseits öfters Förderungen an
Kapitalgesellschaften vergeben wurden (sogar an solche mit ausländischen Gesellschaftern
wie
die
Muttereralm
Bergbahnen
Errichtung
GmbH),
andererseits
eine
Subventionsgewährung ohne Angabe von Gründen verweigert wurde. Hier ist Transparenz
erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Welche Kapitalgesellschaften haben seit Mai 2018 Förderungen auf Basis der
städtischen Subventionsordnung erhalten und wie hoch waren diese Förderungen
jeweils im Einzelfall?
2. Welche Begründung wurde für den jeweiligen Auszahlungsfall nach Pkt. 1 geltend
gemacht?
3. Welche konkreten Kriterien werden für eine Einstufung eines Ansuchens als
,,begründeter Ausnahmefall" herangezogen?
4. Wer entscheidet über die Einstufung eines Ansuchens als „begründeter
Ausnahmefall"?