Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 05_Protokoll_Sonder_06_05_2014.pdf

- S.9

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und in der Stadt Innsbruck sind ein anderes
Klientel.
In Bezug auf die Seilbahnstudie besteht die
Gefahr, ob die Lifte im oberen Bereich
("Olex" und Panoramalift) erhalten bleiben.
Wenn eine neue Pendelbahn errichtet wird
und es im mittleren Bereich (Heiligwasser)
eine neue Zustiegsstelle gibt, kann man sicher sagen, dass es adäquat ist und umgesetzt werden kann. Nur der Heiligwasserlift
alleine, der nicht bis Heiligwasser geht, ist
sicher kein adäquates Gebiet im Bereich
des unteren Bereiches. Auch der untere Bereich lebt von den Schifahrerinnen und
Schifahrern, die von oben kommen. Ich
glaube, dass das ein wesentlicher Punkt ist.
Dahingehend sollte die Reise gehen und
das ist für uns sehr wichtig.
Auch wenn es heute nicht so zur Diskussion
steht, werden wir es auf das Tapet bringen
und diesbezüglich einen Zusatzantrag einbringen, in die Stoßrichtung zu gehen, den
Winterschibetrieb im Nahbereich von Innsbruck für die Kinder bis zu den Seniorinnen
und Senioren zu sichern.
GRin Mag.a Schwarzl: Bevor ich auf den Inhalt des Vertrages eingehe, mache ich etwas Formelles. Mir ist beim Beschlussantrag sowohl im Stadtsenat als auch jetzt im
Gemeinderat aufgefallen, dass wir nur zwei
Beschlusspunkte haben, nämlich:
1.

Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb,
wie in der Rahmenvereinbarung beschrieben, zu einem Preis von höchstens € 10,7 Mio. zuzüglich Nebenkosten zu.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, erhält den Auftrag, die
finanziellen Vorkehrungen für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2014
zu treffen. Dazu genehmigt der Gemeinderat einen Nachtragskredit von
€ 11 Mio. auf Vp. 5/780100-775100 "Kapitaltransferzahlung Liftkonzept",
der mit einem Kommunaldarlehen bedeckt werden darf.

Mir fehlt ein Punkt und dazu möchte ich einen Zusatzantrag einbringen.

Sonder-GR-Sitzung 06.05.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:
Das Ergebnis der Due Diligence Prüfung
sowie der endgültige Kaufvertrag werden
dem Stadtsenat zur Information und Beschlussfassung vorgelegt.
Mag.a Schwarzl, eigenhändig
Das bedeutet, dass der Gemeinderat den
Rahmen vorgibt und der Stadtsenat das
endgültige "Werkl" auf jeden Fall samt Ergebnissen, die dann dem endgültigen Kaufvertrag zugrunde liegen, noch einmal sehen
und beschließen kann.
Damit komme ich zur inhaltlichen Frage. Ich
denke, es gibt zum jetzigen Zeitpunkt zwei
große Gründe für den Ankauf dieser Bahn.
Einer davon hat mit der Vergangenheit und
einer mit der Zukunft zu tun.
Ich glaube, mich erinnern zu können, dass
wir damals die einzigen waren, die dagegen
gestimmt haben. Wir haben damals die
Bahn an einen Betreiber verkauft und damit
auch Gestaltungsspielraum aus der Hand
gegeben. Im Endeffekt ist dort passiert, was
vielleicht auch zur jetzigen Situation geführt
hat, nämlich dass der Berg samt entsprechenden teuren Investitionen ziemlich in
Richtung Rennsport umstrukturiert und umorganisiert wurde. Wir hatten keine Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen - natürlich hatten wir es ein wenig über das Geld.
Es ist aber so passiert.
Mit diesem Kauf gebieten wir den vergangenen, beinahe jedes Jahr regelmäßig daherkommenden Forderungen des früheren
Betreibers, endlich Einhalt. Jedes bzw. jedes zweite Jahr stand irgendwo die Drohung im Raum: "Ich sperre die Bahn zu, ich
stelle den Sommerbetrieb ein, wenn nicht,
wenn nicht, wenn nicht …".
Es bestand auch die Gefahr, dass wir, wenn
wir bis zum Ende der Betriebspflicht (Ende 2016) warten, erst dann über ein "Werkl"
zu entscheiden haben, in das bis zuletzt gerade immer nur das Notwendigste investiert
wurde. So viel zur Vergangenheit. Diese
haken wir jetzt von der Beurteilung her ab.
Für die einen ist es viel, für die anderen
nicht so viel Geld.
Jahrelang hat von den politischen Verantwortlichen der Mut gefehlt, zu sagen, dass
es da oben auch Verpflichtungen gibt, denen man nachkommen sollte. Immer wieder