Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.65

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- 362 -

36.2

I-OEF 33/2013
Hans-Brenner-Platz, Reparatur
oder Austausch des Stromkastens (StR Gruber)

StR Gruber: Ich habe diesen Antrag für
GR Jahn eingebracht. Das ist keine ideologische Frage. Es befindet sich dort ein
Stromkasten, der teilweise massiv verrostet
und eingebeult ist. GR Jahn hat mir bestätigt, dass dieser Stromkasten durchaus gefährlich sein kann. Er hat schon viele Versuche zur Sanierung dieses Stromkastens
unternommen. GR Jahn hat mit der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG)
und mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) Gespräche geführt, um darauf
aufmerksam zu machen, dass eine Reparatur erfolgen muss. Es hat sich über Wochen
nichts getan und daher hat er diesen Antrag
gestellt.
Es ist nicht unbedingt die Aufgabe des Gemeinderates, so etwas zu erledigen. Ich
ersuche daher um die
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Wenn ein Auftrag des Stadtsenates erfolgt,
hoffe ich doch, dass dann irgendjemand
dafür zuständig ist und die Reparatur von
Seiten der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) oder Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) durchgeführt wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir müssten
den Stromkasten total zerstören, weil dann
würden wir plötzlich sehen, wer dafür zuständig ist. Ich gestehe, dass die Sache
sehr unerfreulich ist.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Ich verstehe schon, wenn man zahlreiche Anrufe
tätigt und nicht weiterkommt, dass man den
Gemeinderat bemüht. Dieses Anliegen fällt
aber schlicht und einfach nicht in die Kompetenz des Gemeinderates. So etwas wäre
möglich, wenn man die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin bittet, an die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
heranzutreten, da sich so ein Stromkasten
immer im Eigentum der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) befindet.
Dieser Antrag ist für mich falsch formuliert,
weil dies nicht in die Kompetenz der Stadt
Innsbruck fällt.

GR-Sitzung 25.4.2013

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir können
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, dann werde ich
einen Brief schreiben. Das sind jene Dinge,
bei denen ich mich immer lieber selber vergewissere, denn diese führen zu manchen
Kuriositäten. Ich bzw. eine Mitarbeiterin
meines Büros hat sich einmal drei Tage um
den Austausch eines Müllkübels gekümmert.
Wir haben einige E-Mails geschrieben und
schließlich ist es mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und der Mag.Abt. III, Straßenbetrieb, doch möglich gewesen, einen neuen Müllkübel zu montieren.
StR Gruber: Ich darf bitten, laut der von der
Frau Bürgermeisterin vorgeschlagenen
Vorgangsweise zu handeln. GR Jahn hat
den Antrag nicht richtig formuliert, daher fällt
er auch nicht in die Zuständigkeit der Stadt
Innsbruck. Dein Vorschlag ist ein gangbarer
Weg. Solche Erlebnisse haben viele von
uns.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Gruber sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 21.3.2013 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
36.3

I-OEF 34/2013
Sonnenstraße im Teilstück Höttinger Auffahrt bis zur Frau-HittStraße, Senkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
(StR Gruber)

StR Gruber: Auch diesen Antrag habe ich
für GR Jahn eingebracht. Dieses Anliegen
wird ideologisch auch die Innsbrucker Grünen freuen. Wir sind zur Erkenntnis gelangt,
dass in diesem Teilstück - wie im Antrag
formuliert - eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h verordnet ist.
Wir ersuchen daher um eine Senkung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h und diese gegebenenfalls auch umzusetzen. Die Stimme
der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) sei Euch
dabei sicher.
Ich ersuche, um die