Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.67

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-April-geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 364 -

gerichtshofes (VfGH) gegen die Armen und
nicht gegen die Armut. Kriminalisiert und
bestraft werden nicht jene, die um Almosen
bitten. Es sollte an die Solidarität der Mitmenschen appelliert werden. Deshalb können wir diesem Antrag auf gar keinem Fall
zustimmen.
Die Bestimmungen im Tiroler Landespolizeigesetz (LPG) zielen schon auf ein generelles Bettelverbot ab. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat bereits ganz klar festgestellt, dass stilles Betteln erlaubt sein
muss.
Ich bitte die entsprechende Passage aus
diesem Urteil des Verfassungsgerichtshofes
(VfGH) zitieren zu dürfen:
"Stilles Betteln ist ein Zeichen persönlicher
Armut. Es ist eine unaufdringliche Bitte,
durch eine Spende diese persönliche Armut
zu lindern. Stilles Betteln ist ein Zeichen,
dass die Bettlerin bzw. der Bettler ihren
bzw. seinen Unterhalt und den Unterhalt der
jeweiligen Familien nicht anders sichern
kann. Stilles Betteln ist ein stiller Appell an
die Hilfsbereitschaft und die Solidarität von
Menschen, deren Freiheit, sich hilfsbereit
und solidarisch zu verhalten oder auch nicht
zu verhalten, in keinerlei Weise beeinträchtigt wird.
Stilles Betteln zeigt, dass so und nicht anders die Notlage gelindert werden kann.
Stilles Betteln entbehrt somit jeder Sozialschädlichkeit - das war ein Begriff der auch
untersucht wurde."
Ich möchte auch die Liste RUDI daran erinnern, dass sie Teil einer Demokratie ist,
deren Kennzeichen Pluralismus und Toleranz sind. Beide Merkmale gebieten es,
Betteln als eine bestimmte Form der Lebensführung hinzunehmen. Das müssen wir
alle aushalten. (Beifall von Seiten der Sozialdemokratischen Partei Österreichs {SPÖ}
und der Innsbrucker Grünen)
StR Gruber: GRin Dr.in Krammer-Stark hat
die Perspektive schon in die richtige Richtung gelenkt. Wir von Seiten der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) sind aus unserer
ideologischen Basis der christlich-sozialen
Lehre natürlich gegen ein generelles Bettelverbot. Es wurde schon angeführt, warum
das auf Grund der Gesetzeslage bzw. des
gesellschaftlichen Solidaritätsgedankens
heraus nicht möglich ist.
GR-Sitzung 25.4.2013

Ich weiß nicht, ob die Liste RUDI in der Lage ist, den Antrag umzuformulieren. Ich
kann mir nur vorstellen, dass man gegen
die organisierte Kriminalität vorgeht.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich hoffe, dass
das bereits passiert.)
Wenn es so etwas schon gibt, dann ist das
ein "No-Na-Nit-Antrag". Dann sind jene
Menschen, die zum Betteln angehalten
werden, nicht nur einmal, sondern zwei Mal
Opfer. Das soll bitte nicht sein.
Ich bin viel in der Alt- und Innenstadt unterwegs und kenne den Großteil dieser Personen in den Fußwegen. Ich wage es nicht zu
sagen, ob diese organsiert sind oder nicht.
Es gibt verschiedene Thesen und sogar die
Exekutive hat verschiedene Zugänge.
Der Antrag wäre daher ohnehin nach der
entsprechenden gesetzlichen Lage von der
Exekutive umzusetzen. Das ist unsere Position, die ich hier darlegen wollte. Ich bin
neugierig, was die Debatte hier im Gemeinderat noch ergibt. Dass das Problem der
Bettelei auf diese Art und Weise breit oder
allgemein diskutiert wird, halte ich aus unserer Sicht heraus nicht zulässig. Man sollte
die Dinge entweder sehr sensibel und konkret ansprechen, aber nicht pauschaliert.
GRin Duftner: Wir haben in Bälde nicht nur
die Tiroler Landtagswahl, sondern im
Herbst 2013 auch die Nationalratswahl. Seit
ein paar Wochen gibt es eine breitere Kampagne der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ), die bundesweit gegen das Betteln
vorgeht. Es werden im gewohnten Stil Unterstellungen festgeschrieben. Zudem wird
behauptet, dass es organisierte Banden gibt
und bis zu 12.000 Menschen - die Hälfte
davon in der Bundeshauptstadt Wien -, die
daran beteiligt sind.
Dazu gibt es auch Aussagen vom Bundeskriminalamt, die diesen Zahlenangaben
widersprechen. Ihren Schätzungen zufolge
gibt es in Österreich rund 2.000 Bettlerinnen
bzw. Bettler. Hinweis auf eine zunehmende
Gewaltbereitschaft gibt es nicht. In diesem
Zusammenhang muss man die Sache sehen, die jetzt auch den Gemeinderat der
Stadt Innsbruck erreicht hat.
In den letzten Monaten wurden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) auch andere Bettelverbote geprüft. Das Salzburger Gesetz,
das dem Tiroler Landespolizeigesetz (LPG)