Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.85

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rat hat beschlossen, dass Du berichten
sollst. Darum geht es mir. Das sehe ich
noch nirgends und daher bitte ich das nachzuholen, weil so der Beschluss des Gemeinderates lautete.
Wenn jetzt das Erkenntnis des Verfassungsdienstes mit Datum vom 22.3.2013
vorliegt, ist das schön und gut, aber wir
möchten gerne wissen, was Du diesbezüglich unternommen hast. Du hast ein Schreiben und einen Brief erwähnt, die wir gerne
haben möchten.
Dass Du die Lage nicht verändern kannst,
ist mir verfassungsrechtlich durchaus klar.
Ich würde Dich nur bitten, den Beschluss
des Gemeinderates in seinem Inhalt umzusetzen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich habe das
Schreiben des Verfassungsdienstes vom
22.3.2013 hinsichtlich der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) von unserer Klubgeschäftsführerin erhalten. Ich habe
GRin Reisecker gefragt, woher das Schreiben kommt, die mir mitgeteilt hat, dass dies
von Seiten des Kontrollausschusses begehrt war.
Jetzt nehme ich doch an, dass nicht wir
alleine so privilegiert sind, dass wir vom
Kontrollausschuss dieses Schreiben weitergeleitet bekommen, …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das wäre jetzt
die Frage.)
… sondern dass vermutlicherweise die anderen Fraktionen genauso bedacht werden
und das Schreiben weitergeleitet bekommen. Das nehme ich einmal an. Wir würden
uns auch einmal freuen, wenn wir privilegiert und bevorzugt sind.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielleicht sollten wir beim Obmann des Kontrollausschusses nachfragen.)
Genau.
In der Sache selber darf ich einfach den
letzten Absatz zitieren Frau Bürgermeisterin:
Super, jetzt ist mir mein Computer abgestorben.
(GRin Mag.a Schwarzl: Es lebe das Papier.)
Ich habe kein Papier mit. Im letzten Absatz
des Schreiben des Verfassungsdienstes
GR-Sitzung 25.4.2013

vom 22.3.2013 wird die Frage gestellt, inwieweit eine Änderung des Artikels 78 d
Bundesverfassung (BVG) - das sind die
Wachkörper - möglich sei, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) als vollwertigen Wachkörper herzustellen. Die Antwort lautet folgendermaßen:
Das haben die Sozialdemokratische Partei
Österreichs (SPÖ) sowie die Innsbrucker
Grünen schon seit Jahrzehnten gesagt.
"Wie dargestellt, erfüllt die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) nicht die Kriterien des
Artikel 78d Abs. 1 Bundesverfassung (BVG)
und ist somit nicht als Wachkörper einzustufen. Auch ist eine Änderung des Artikel 78d
Abs. 2 Bundesverfassung (BVG), der erst
im Jahr 1999 entstanden ist, nicht angedacht.
Festzuhalten ist auch, dass die Wahrnehmung der örtlichen Sicherheitspolizei nicht
notwendigerweise einen Gemeindewachkörper voraussetzt."
Die Frage, die StR Gruber an Dich gestellt
hat, ist mit diesem Passus eindeutig beantwortet.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf zur
tatsächlichen Berichtigung noch etwas ausführen. Wir haben hier im Gemeinderat Personen, die perfekt sind, aber wir haben einen Schatz und das ist Elisabeth Schapfl.
Um jetzt nicht den Obmann des Kontrollausschusses zu bemühen, darf ich eine
Anfragebeantwortung zitieren, die am
21.3.2013 vor der letzten Sitzung des Gemeinderates an die Klubobleute übermittelt
wurde.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
von GRin Mag.a Heis mit dem Betreff "Bericht über die stichprobenartige Prüfung der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der
Stadtgemeinde Innsbruck, Schritte, Prüfung,
Prüfergebnis betreffend den Antrag des
Kontrollausschusses (I-OEF 27/2013) laut
Schreiben der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat, vom 21.3.2013,
bringe ich zur Kenntnis. Ich hoffe, dass der
Klubobmann der Innsbrucker Volkspartei
(ÖVP) dies auch bekommen hat.
"Frage 1.: Welche Schritte wurden bezüglich
des Gemeinderatsantrages bereits gesetzt?