Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.128
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Im Sinne der im letzten Jahr abgegebenen Erklärungen der MA IV ist im Voranschlag
des Jahres 2013 unter der Vp. 1/875000-755110 ein Betrag in Höhe von € 84.000,00
(in den Vorjahren € 80.000,00) budgetiert, welcher eine periodenreine Erfassung im
Haushaltsjahr 2013 sicherstellen sollte.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2010 Teilbereiche der Gebarung der Erholungsheime der Stadt Innsbruck „Haus Innsbruck – Forellenhof“ einer Prüfung unterzogen und
hierüber am 06.04.2010 unter der Zl. KA-01590/2010 einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens bzw. der Follow up – Einschau 2010 und 2011 entweder von der IISG oder von
den Magistratsabteilungen IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft und V – Amt
für Kultur nach Möglichkeit erledigt oder zugesichert worden ist. Der Stand der offen
gebliebenen Anregungen war Gegenstand der aktuellen Follow up – Einschau 2012:
Beide Wohngebäude sind in die Jahre gekommen und weisen altersbedingte Schäden auf. Diese machten hinsichtlich Statik oder Gebrauchstauglichkeit keinerlei Sofortmaßnahmen erforderlich, wirkten sich jedoch betriebswirtschaftlich auf den Beherbergungsbetrieb aus. Übernachtungspreise orientieren sich neben Lage und Angebot auch an der Zimmerausstattung sowie dem Gesamtzustand. Die am Gang befindlichen Bad- und WC-Anlagen wirkten sich hierbei negativ aus, ebenso wie die
nicht behindertengerechte Ausführung beider Häuser. Der fehlende Wärmeschutz
schlug sich naturgemäß auf die Heizkosten nieder.
Zusammenfassend bemerkte die Kontrollabteilung, dass von politischer Seite über
die Frage „Wie geht’s weiter?“ zu entscheiden sein wird. Laut Stellungnahme der
IISG wurden mit Schreiben vom 06.11.2009 ein Bericht über den baulichen Zustand
sowie ein Vorschlag über Teilabbruch und Neubau an die MA IV/Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung übermittelt. Bezüglich der weiteren Vorgangsweise war
jedoch die Entscheidung noch offen.
Im Rahmen der letztjährigen Follow up – Einschau 2011 teilte die MA IV mit, dass
eine politische Entscheidung ausstehe, das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
die gegenständliche Problematik jedoch erneut an die Frau Bürgermeisterin herantragen werde.
In der Stellungnahme zum Follow up 2012 informierte der AbteilungsleiterStellvertreter der MA IV über eine Vereinbarung des Finanzdirektors der Stadtgemeinde Innsbruck mit dem Geschäftsführer der IISG, die gegenständliche Causa mit
Frau Bürgermeisterin zu besprechen. Eine politische Entscheidung lag zum Zeitpunkt
der Stellungnahme nicht vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2010 der Stadtgemeinde Innsbruck
gemäß den Bestimmungen des IStR einer Prüfung unterzogen und hierüber
unter der Geschäftszahl KA-05871/2011 mit Datum 31.10.2011 einen Bericht erstellt.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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