Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.130

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lenen Zinsgutschriften, wodurch sich der Kontostand laufend – wenngleich aufgrund
des niedrigen Kontoguthabens lediglich geringfügig – erhöhte. Durch den Kontohinweis auf eine „Stiftung“ wurde eine konkrete Widmung angedeutet. Von der MA IV
wurde dieses Konto im jährlichen Bericht über den Finanzstatus der Stadtgemeinde
Innsbruck als „sonstiges gewidmetes Guthaben“ ausgewiesen. Recherchen der Kontrollabteilung bei der Stadthauptkasse ergaben, dass dieses gewidmete Guthaben
bereits seit Jahrzehnten bestand und lediglich die laufenden Zinsgutschriften zugebucht worden sind. Als weitere Unterlage wurde der Kontrollabteilung ein Sparbuch
übergeben, welches per 03.01.2001 aufgelöst und der sich daraus ergebende Realisierungssaldo auf das aktuelle Bankkonto übertragen worden ist. Die erste Eintragung in diesem Sparbuch bezog sich auf das Jahr 1957 bzw. wurde in diesem Sparbuch für dieses Jahr ein Guthabenstand in Höhe von ATS 3.063,35 ausgewiesen. Auf
Rückfrage der Kontrollabteilung beim zuständigen Sachbearbeiter der MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft informierte dieser darüber, dass für dieses Kontoguthaben ein Stiftbrief aus dem Jahr 1914 existierte. Dabei wurden letztlich dem
Stadtmagistrat Innsbruck von einer am 18.07.1860 verstorbenen Person Geldmittel
(damals noch in Form von Gulden) hinterlassen, deren jeweilige Zinserträgnisse zur
Unterstützung der Ausbildung oder Erziehung eines „armen und würdigen Jüngling
oder Mädchen zu Innsbruck“ Verwendung finden sollten. Demgemäß ist die Stiftung
als den Namen des Stifters tragende „Stipendienstiftung“ bezeichnet worden. Eine Erfüllung des ursprünglich vorgesehenen Stiftungszwecks erfolgte, soweit es für die
Kontrollabteilung noch aufklärbar war, offensichtlich in Ermangelung ausreichender
Geldmittel in der Vergangenheit nicht.
Nachdem das vorhandene Stiftungsvermögen zur Erfüllung des vorgesehenen Stiftungszwecks nicht ausreichte, die Stiftung gemäß Stiftbrief jedoch auf „weltewige Zeiten“ angelegt war, empfahl die Kontrollabteilung, nach rechtlicher Abklärung über die
weitere Vorgangsweise betreffend dieses in der Zwischenzeit in Form eines Kontoguthabens geführte Stiftungsvermögen zu befinden. Im damals durchgeführten Anhörungsverfahren teilte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I die Auflösung
der Stiftung geprüft worden war. Auch zur vergangenen Follow up – Einschau 2011
verwies die zuständige MA IV darauf, dass der Sachverhalt am 10.10.2011 an das
Amt für Präsidialangelegenheiten zur rechtlichen Prüfung im Hinblick auf die allfällige
Auflösung der Stiftung übermittelt worden wäre. In ihrer aktuellen Stellungnahme informierte die MA IV darüber, dass das betreffende Bankkonto über Anweisung des
Amtes für Präsidialangelegenheiten mit Schließungsauftrag vom 26.04.2012 aufgelöst und das sich ergebende Stiftungsvermögen im Ausmaß von € 1.171,57 an die Tiroler Jugendstiftung überwiesen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Belegkontrollen im III. Quartal 2011 u.a. auch
eine an das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft adressierte Eingangsrechnung
in der Höhe von € 1.296,00 überprüft, mit der verschiedene Transporte (Möbel, Ga rderoben, Müll etc.) eines Unternehmens für diverse Schulen im Zeitraum Jänner bis
Mai 2011 abgerechnet worden sind.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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