Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.134

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Einer Umsetzung hinsichtlich der produktübergreifenden Zuordnung der Betriebskosten wurde auch im Jahr 2012 nicht nachgekommen. Laut Mitteilung des hierfür zuständigen Sachbearbeiters werden nach wie vor die Ergebnisse der hierfür eingerichteten Unterarbeitsgruppe „KLR-Budgetvollzug-Controlling“ abgewartet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

3.2 Follow up – Einschau 2011 / Bereich Unternehmungen
und sonstige Rechtsträger
23

Im Zusammenhang mit dem von der Kontrollabteilung erstellten Bericht vom
31.03.2008, Zl. KA-09482/2008, über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
2007 der IIG & Co KEG (nunmehr IIG & Co KG), Innsbrucker Immobilien GmbH und
Innsbrucker Immobilien Service GmbH wurde im Zuge einer Abstimmung der in der
Endabrechnung 2007 ausgewiesenen Positionen für Betriebs- und Heizkosten bezüglich der Schulen und Kindergärten mit den jeweiligen Rechnungen, Belegen und Buchungsgrundlagen allgemein festgestellt, dass bei nahezu allen Objekten der Stichprobe im Zuge der Ermittlung des Aufteilungsschlüssels bezüglich der Nutzfläche
keine einheitliche Vorgangsweise bestand. Bei einigen Betriebskosten wurde als Berechnungsbasis die Bruttogeschoßfläche, bei anderen Posten jedoch die Nettogeschoßfläche herangezogen. Nachdem die Betriebs- und Heizkosten dem MRG entsprechend nach der Nettogeschoßfläche zu ermitteln sind, hat die Kontrollabteilung
damals empfohlen, zukünftig den Aufteilungsschlüssel für die Ermittlung der anteiligen Betriebs- und Heizkosten der jeweiligen Objekte entsprechend den Bestimmungen des MRG generell auf Basis der Nettogeschoßfläche zu berechnen.
In der seinerzeitigen Stellungnahme dazu äußerte sich die IIG & Co KG dahin gehend, dass zum Zeitpunkt der Einbringung der Schulen, Kindergärten usw. keine detaillierten Nutzflächen zur Verfügung gestanden und daher die Bruttogeschoßflächen
für die Verrechnung herangezogen worden wären. Für neu hinzugekommene Flächen würden bzw. werden die tatsächlichen Nutzflächen verwendet.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2009 erklärte die IIG & Co KG zu
dieser Thematik, dass bisher die Nettonutzflächen von vier Objekten neu erhoben
und erfasst worden wären und bis Ende des Jahres 2009 die restlichen Objekte neu
vermessen sein sollten.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2010 teilte die IIG & Co KG mit, dass die Nutzflächenerhebung bis Ende 2010 noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Erhebungsstand würde bei ca. 60 % der zu vermessenden Objekte liegen. Der Grund für
die Nichtfertigstellung liege hauptsächlich darin, dass die Flächenerhebung zeitaufwändig und nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von städtischem Personal der Servicebetriebe möglich sei. Das Projekt würde selbstverständlich weitergeführt und unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen so rasch als möglich zum Abschluss gebracht.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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