Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.140
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In diesem Zusammenhang hielt die Kontrollabteilung fest, dass seit der Inbetriebnahme bzw. Nutzung der Leichtathletikanlage am Sport- und Freizeitpark Tivoli-Neu
im Oktober 2006 bis zur erstmaligen Vorschreibung (Mai 2009) eines zusätzlichen
Fruchtgenussentgeltes an die OSVI immerhin 31 Monate vergangen sind. Im Sinne
einer Einnahmensteigerung wurde dem damaligen GF empfohlen, sich umgehend mit
der OSVI zum Zwecke der Vereinnahmung der der ISpA aus den Vorjahren zustehenden Erträge in Verbindung zu setzen.
Im Anhörungsverfahren teilte die ISpA dazu mit, dass die Nutzung der Leichtathletikanlage aufgrund der Bauführung betreffend die Wiederherstellung des Kunstrasenfeldes und der Beachvolleyball-Anlage bis 30.04.2009 nur sehr eingeschränkt möglich
war. Außerdem hat die ISpA (sowie die OSVI) für die Nutzung des Sta-dions und der
Nebenflächen im Rahmen der EURO 08 von der Union of European Football
Associations (UEFA) eine Entschädigung gemäß der während der Fußballeuropameisterschaft mit der genannten Institution abgeschlossenen Stadionvereinbarung
erhalten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 hat die ISpA nachgewiesen, dass der im
Juli des Jahres 2009 der OSVI vorgeschriebene Betrag von rd. € 17,7 Tsd. aufgrund
fehlender Vertragsgrundlagen im Jahr 2010 gutgeschrieben worden ist. Der Betrag
wurde von der OSVI bei der Überweisung des Fruchtgenussentgeltes für den Monat
März 2010 in Abzug gebracht.
Hierzu bemerkte die Kontrollabteilung ergänzend, dass die Vorschreibung des zusätzlichen Jahresfruchtgenussentgeltes der Jahre 2009 und 2010 evident zu halten
und jener Institution, welcher „künftig“ das Fruchtgenussrecht an der Leichtathletikanlage eingeräumt wird, jedenfalls in Rechnung zu stellen wäre.
Auch in dieser Angelegenheit verwies die ISpA in der Follow up – Einschau 2011 auf
die am 25.01.2012 mit der Stadt Innsbruck abgehaltene Besprechung sowie auf den
mittlerweile vorliegenden Entwurf einer StS-Vorlage. Der Abschluss des Nachtrages
zum Fruchtgenussvertrag wurde, wie in der vorhergehenden Tz 30 erwähnt, im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2012 dokumentiert..
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2012 hat die ISpA zum einen die
Vorschreibung des (zusätzlichen) Fruchtgenussentgeltes der Jahre 2009 bis 2011 an
die OSVI und zum anderen den Eingang der diesbezüglichen Zahlungen per
25.07.2012 auf dem Girokonto der ISpA belegt. Die Summe der Einnahmen für die
ISpA aus diesem Titel beliefen sich auf rd. € 50,0 Tsd. (inkl. USt.). Des Weiteren g elangte für das Jahr 2012 ein monatliches (zusätzliches) Fruchtgenussentgelt in der
Höhe von rd. € 1,6 Tsd. (inkl. USt.) zur Vorschreibung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung fasste im Bericht, Zl. KA-02036/2010, vom 31.05.2010 ihre Prüfungsergebnisse über die Einschau in die Gestion der Wohnungsmieten bei der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG & Co KG) zusammen. Der Fortschritt der
angekündigten Umsetzungsmaßnahmen betreffend die nach Durchführung des Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up – Einschau 2011 (teilweise) offen
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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